25.10.2013 - Einschränkung auf städtischen Friedhöfen

Aufgrund des Feiertages Allerheiligen am Freitag, 1. November 2013, ist das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen...

... in der Zeit von Mittwoch, 30. Oktober 2013, bis Freitag, 1. November 2013, nicht gestattet. Die sonst dazu berechtigten Schwerbehinderten werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor dieser Zeit zu verrichten. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen während der Bürozeiten auf dem Hauptfriedhof Rollstühle zur Verfügung.