31.01.14 - Wahlhelfer für Europa- und Kommunalwahl

Für die am Sonntag, 25. Mai 2014, zeitgleich stattfindenden Kommunal- und Europawahlen...

...sucht die Stadt Neuss dringend noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Helfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Wahlhelfer überprüfen die Wahlbenachrichtigungskarten oder den Ausweis der Bürgerinnen und Bürger, kontrollieren die Wahlberechtigung mit Hilfe des Wählerverzeichnisses und stellen das Wahlergebnis fest. Wahlhelferinnen und –helfer werden jedoch nicht den gesamten Sonntag benötigt. Von den als Wahlvorstand eingesetzten Personen müssen immer nur drei anwesend sein. Lediglich um 7.15 Uhr und 18 Uhr treffen sich alle Wahlhelfer. Das Wahlamt ist bemüht, die Wahlhelferinnen und –helfer wunschgemäß einzusetzen. Jeder Wahlhelfer erhält für diese ehrenamtliche Tätigkeit 25 Euro. Für die Besetzung der 91 Wahllokale, der 29 Brief-wahllokale und als Ersatzkräfte werden rund 1.100 Personen benötigt. Freiwillige, die weitere Informationen benötigen oder sich als Wahlhelfer melden möchten, können sich unter den Rufnummern 02131/90-3210 oder -3299 direkt an das Wahlamt wenden. Eine Anmeldung zum Wahlhelfer ist auch elektronisch unter www.neuss.de/rathaus/wahlportal möglich.