15.10.2014 - Kunstförderpreise 2014 – Jetzt bewerben!

Noch bis zum 31. Dezember läuft die Bewerbungsfrist für die...

... Kunstförderpreise der Stadt Neuss 2014 in den Bereichen Bildende und Gestaltende Kunst. Zur Gestaltenden Kunst zählen Grafik, Design, Architektur und jede Form angewandter Kunst. Beide Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Künstler bis zum 35. Lebensjahr, deren Geburts- oder Wohnort Neuss ist oder die hier einen wesentlichen Teil ihrer künstlerischen Ausbildung absolviert haben. Die Künstler sollten zudem an einer (Fach-)Hochschule oder vergleichbaren Schule studieren oder bereits ein Studium abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen können auch Auto¬didakten gefördert werden. Die Auswahl erfolgt aufgrund von Eigenbewerbungen oder Vorschlägen. Diese sollten mindestens zwei gutachtliche Äußerungen kompetenter Vertreter des Fachs, vorzugsweise von (Fach-)Hochschullehrern, bei denen der Künstler eine Aus- oder Fortbildung absolviert oder diese abgeschlossen hat, enthalten. Die Bewerbung ist zu richten an das Kulturamt der Stadt Neuss, Oberstraße 17, 41460 Neuss.  Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Kulturausschuss der Stadt Neuss auf Empfehlung einer Fachjury. Dieser gehören Christiane Maria Schneider, Künstlerische Leiterin der Langen Foundation, Prof. Gernot Schulz, Architekt, Hartmut Rohmer, Vorsitzender des Kulturausschusses, Martin Flecken, stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses, Anna Maria Holt, Mitglied des Kulturausschusses, Dr. Christiane Zangs, Kulturdezernentin der Stadt Neuss sowie ein noch vom Kulturausschuss zu bestimmendes externes Mitglied an. Weitere Informationen sind telefonisch unter 02131/904118, per E-Mail an kulturamt@stadt.neuss.de oder im Internet auf www.neuss-kultur.de erhältlich.
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