24.10.2014 - Sonderregelungen auf den städtischen Friedhöfen

Vor Allerheiligen herrscht auf den Friedhöfen regelmäßig...

... geschäftiges Treiben. Damit sich die Friedhofsbesucher weitgehend ungestört auf den Anlagen bewegen können, ist das Befahren der städtischen Friedhöfe von Mittwoch, 29. Oktober 2014, bis Freitag, 31. Oktober 2014, nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Personen mit einer gültigen Sonderfahrgenehmigung. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für gehbehinderte Besucher stehen auf dem Hauptfriedhof Rollstühle während der Bürozeiten zur Verfügung. Die Friedhofsbesucher werden zudem gebeten, die Sammelbehälter nicht zu überfüllen, auf eine strikte Trennung von Grünabfall und Plastikmüll zu achten und keinen Abfall neben den Behältnissen abzulegen. Die Mitarbeiter sind zudem dabei, die Nebenanlagen auf den Friedhöfen zu pflegen. Große Mengen Laub müssen zusammengekehrt, Mülleimer geleert und Rasenflächen gemäht werden. Sie sind deshalb auch in der Woche vor Allerheiligen länger im Einsatz. Dennoch lässt es sich jahreszeitlich bedingt nicht vermeiden, dass gelegentlich noch frisches Laub auf Wegen und Grünflächen liegt. Zudem werden am Freitag, 31. Oktober 2014, nochmals alle Abfallsammelbehälter kontrolliert und bei Bedarf entleert.
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