19.12.2014 - Weiterführende Schulen

Anmeldetermine zum Schuljahr 2015/2016 stehen fest

Die Anmeldetermine zum Schuljahr 2015/2016 an den weiterführenden Schulen – 5. Klassen der Realschule, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien

Sekundarstufe II der Gymnasien und Gesamtschulen – sind wie folgt festgelegt worden: Montag 2. Februar  9 bis 12 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr, Dienstag     3. Februar 2015,    9 bis12 Uhr und 14.30 bis 16 Uhr sowie Mittwoch 4. Februar 2015    9 bis 12 Uhr und 14.30 bis 16Uhr. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am 30. Januar 2015 mit der Übergabe des Halbjahreszeugnisses durch die Grundschule beziehungsweise Förderschule einen Anmeldeschein sowie ein gelbes Beiblatt zum Anmeldeschein für die weiterführenden Schulen. Anmeldeschein und Beiblatt gelten für die Anmeldungen an der Realschule, den Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Stadtgebiet Neuss. Für jeden Schüler wird jeweils nur ein Anmeldeschein und Beiblatt ausgegeben. Eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule kann nur bei Abgabe dieser Vordrucke erfolgen, so dass keine Doppelanmeldungen möglich sind.

Auf dem Beiblatt zum Anmeldeschein werden die Eltern bei der Benennung der Wunschschule gebeten, sowohl einen Zweitwunsch, als auch einen Drittwunsch anzugeben. Mit der Benennung eines Zweit- oder Drittwunsches erklären sich die Eltern mit der Weitergabe Ihrer Daten an die Zweit- oder Drittwunsch-Schule einverstanden. Sollte die Aufnahme an der Erstwunsch-Schule nicht möglich sein, so wird im Rahmen einer gemeinsamen Koordinierung der Schulleiter versuchen, den Zweit- oder Drittwunsch zu ermöglichen. Wenn dort eine Aufnahme erfolgen kann, wird diese Schule die Eltern direkt kontaktieren. Die Zweit- oder Drittwünsche werden im Rahmen der Koordinie-rung vorrangig berücksichtigt. Somit ist die Angabe eines Zweit- oder Drittwunsches in jedem Falle sinnvoll.

Alle, die keinen Zweit- oder Drittwunsch angegeben haben und für die die Aufnahme an der Wunschschule nicht möglich ist, werden durch die Schule umgehend schriftlich informiert. Der Anmeldeschein wird dann zurückgegebn. Gleichzeitig wird die besuchte Grundschule informiert, die in diesem Fall ein neues Beiblatt zum Anmeldeschein aushändigt. Mit diesem neuen Vordruck und dem Anmeldeschein kann die Anmeldung des Kindes dann an einer anderen Schule, die dann noch über freie Kapazitäten verfügt, vorgenommen werden. Betroffene Eltern sollten in diesem Fall mit der Schule ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Die Anmeldung muss aber bis spätestens zum 13. März 2015 erfolgt sein. Anmeldungen zur Schule Marienberg –

Erzbischöfliches Gymnasium für Mädchen – werden bereits seit dem 8. November 2014 nach telefonischer Vereinbarung angenommen. Der Rat der Stadt Neuss hat beschlossen, dass die vier Neusser Hauptschulen mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 (Ganztagshauptschule Weißenberg und Hauptschule an der Gnadentaler Allee), mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 (Geschwister-Scholl-Hauptschule) und mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 (Maximilian-Kolbe-Hauptschule) jahrgangsweise auslaufen. Das bedeutet, dass dort für die Klasse 5 keine Anmeldung mehr möglich ist.

Von den fünf Neusser Realschulen laufen vier Realschulen seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 (Mildred-Scheel-Realschule), seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (Christian-Wierstraet-Realschule) und seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 (Realschule Südstadt und Ganztagsrealschule Norf) jahrgangsweise aus. Das bedeutet, dass dort für die Klasse 5 keine Anmeldung mehr möglich ist. Eine Aufnahme in die 5. Klasse ist lediglich der Realschule Holzheim möglich. Zusätzlich stellen sich die Schulen im Schulprospekt der Stadt Neuss „Weiterführende Schulen 2015/2016“ vor. Weitere Einzelheiten zum Anmeldeverfahren gibt es zudem durch ein besonderes Informationsschreiben, das auch das Beiblatt zum amtlichen Anmeldeschein enthält. Dieses Schreiben und der Anmeldeschein selbst werden am 30. Januar 2015 mit dem Halbjahreszeugnis durch die Grundschule übergeben.