28.01.2016 - Ehrenordnung des Rates

Unmißverständlich und eindeutig in Formulierung und Inhalt...

... soll die neue Ehrenordnung für kommunale politische Mandatsträger sein, die Bürgermeister Reiner Breuer jetzt dem Rat zur weiteren Beratung vorlegt. Bürgermeister Breuer betont, daß es ihm bei dem Vorschlag keineswegs um einen „gläsernen Stadtverordneten“ geht, sondern darum, Interessenkonflikten vorzubeugen. Der Entwurf fasst bestehendes Recht, wie es in der Gemeindeordnung, dem Strafgesetzbuch und  dem Korruptionsbekämpfungsgesetz eindeutig formuliert ist, in einem Papier zusammen. Außerdem regelt er den Umgang mit Einladungen und Freikarten für Veranstaltungen. Der Entwurf schafft damit mehr Klarheit bei den Mandatsträgern, gleichzeitig erhalten die Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz, ohne in die Rechte der Mandatsträger einzugreifen.
Eine Aktualisierung der bisher gültigen Ehrenordnung des Rates hatte der Neusser Rat bereits im März 2015 mit Mehrheit beschlossen. Bei der Überarbeitung sollte auch das Referat für Antikorruption hinzugezogen werden. Der jetzt zur Beschlussempfehlung vorliegende Vorschlag basiert unter anderem auf Paragraph 16 des Korruptionsbekämp-fungsgesetzes, in dem es heißt, dass dem Haupt-verwaltungsbeamten „Auskunft über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien (…), in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen (…) sowie die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien“ zu geben ist. Paragraph 43 der Gemeindeordnung ergänzt hierzu: „Die Ratsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse müssen gegenüber dem Bürgermeister (…) Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann“.  „…der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlichet werden…“. Den Entwurf des neuen Regelwerks werden die Ratsmitglieder in ihrer nächsten Sitzung am kommenden Freitag, 29. Januar 2016, beraten.
Der Entwurf der Ehrenordnung der Stadt Neuss ist auch im Internet unter www.neuss.de nachzulesen.
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