22.08.2016 - Neuss wird offiziell zur fußgänger- und fahrradfreundlichen Stadt

Die Stadt Neuss ist seit dem heutigen Montag, 22. August 2016, Mitglied in der...

...„Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS)“ in Nordrhein-Westfalen und darf sich damit ab sofort offiziell „fußgänger- und fahrradfreundlich“ nennen. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und Christine Fuchs, Vorstand der AGFS, haben die  Aufnahmeurkunde im Neusser Rathaus unterzeichnet und an Bürgermeister Reiner Breuer übergeben. Breuer betonte, dass die Aufnahme in die AGFS „kein Testat ist, sondern eine Aufforderung, noch fußgänger- und fahrradfreundlicher zu werden.“

Zuvor hatten sie gemeinsam am Ortseingang von Neuss im Bereich der Abfahrtsrampe der Josef-Kardinal-Frings-Brücke ein Schild enthüllt, das die Stadt Neuss als Mitglied der AGFS kennzeichnet. Der Minister betonte dabei, dass der Aubsau der Radmobilität von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert werde. „In Neuss herrscht in Politik und Verwaltung eine Aufbruchsstimmung in Sachen Radverkehr.“, so Groschek. Breuer und der Neusser Verkehrsdezernent Christoph Hölters hatten den Minister und AGFS-Vorstand Fuchs in Düsseldorf mit dem Fahrrad abgeholt und über die Trasse des geplanten Radschnellweges ins Neusser Rathaus begleitet. Fuchs begrüßte das 77. Mitglied er AGFS und betonte: „Mitglied zu sein bedeutet nicht perfekt zu sein, sondern sich weiter verbessern zu wollen.“

Neuss hatte sich im Herbst 2015 für die Aufnahme in die AGFS beworben, im Juni 2016 hatte eine Gruppe von Mitgliedern des Landtages, des ADFC-Landesverbandes NRW und des Ministeriums die Quirinusstadt bereist. Nachdem die rund 20-köpfige Kommission die Stadt zu Fuß und mit dem Rad erkundet hatte, empfahl sie Verkehrsminister Groschek einstimmig die Aufnahme der Stadt Neuss in die AGFS.

Ziel der AGFS ist es, zukunftsfähige, belebte und wohnliche Städte zu gestalten. Städte, in denen ihre Bewohner gerne leben und wo individuelle Bewegung in Alltag und Freizeit Spaß macht. Insbesondere sollen die Bürgerinnen und Bürger optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung finden. Unter Nahmobilität versteht die AGFS nichtmotorisierte, individuelle Mobilität im räumlichen Nahbereich, vorzugsweise mit dem Fahrrad oder zu Fuß.

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