12.01.2017 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

Öffentliche Auslegung Teilflächennutzungsplanentwurf

Von Dienstag, 17. Januar, bis Freitag, 17.Februar 2017, findet die öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Unterlagen im Amt für Stadtplanung der Stadt Neuss, Rathaus Michaelstraße 50, 3. Etage, Raum 3.802, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einsehen. Alle Informationen und Unterlagen zur Planung sind zudem auf der städtischen Homepage unter www.neuss.de erhältlich.
Ziel der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist es, die seit 1997 im planerischen Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches privilegierten Windenergieanlagen (WEA) auf wenige Standorte im Stadtgebiet zu begrenzen. Das vollständige Heraushalten dieser Anlagen aus dem Neusser Stadtgebiet ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Um neben den Belangen der regenerativen und umweltfreundlichen Energieerzeugung aber auch den Belangen des Schutzes des menschlichen Lebensraumes, des Orts- und Landschaftsbildes, des Naturschutzes, des Immissionsschutzes etc. Rechnung tragen zu können, ist beabsichtigt, mit der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes eine räumliche Steuerung der Anlagen vorzunehmen. Die geplanten Konzentrationszonen liegen im Stadtbezirk Grefrath, westlich des Buscher Hofes und südlich von Hoisten.