24.04.2017 - Kartierungen

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld - ein Landesbetrieb im ...

...Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW - wird Arbeiten für eine geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen. Bis Ende Dezember werden dazu auch in Neuss Untersuchungen durchgeführt. Die mit den Untersuchungen beauftragten Personen sind auf Grund des Lagerstättengesetzes auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt Grundstücke für diese Arbeiten zu betreten. Gegebenenfalls müssen sie auch Erdaufschlüsse wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüche durchführen. Sie legitimieren sich hierbei durch Dienstausweise.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte, Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes. Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30 Meter Tiefe durchgeführt werden. Wenn dafür Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.

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