12.06.2017 - Vortrag in der VHS zum Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht gilt für die Erben und Erblasser ...

... oft als erheblicher „Störfaktor“. Die Gründe dafür erläutern die Steuerberaterin Jutta Stüsgen und der Notar Dr. Martin Lohr am Dienstag, 20. Juni 2017, 19.30 Uhr, im Raum 2.119 des Romaneum.
Dabei gehen sie auf die zivil- und steuerrechtlichen Einzelheiten des Pflichtteilsrechts ein. Als Mitglieder des Fördervereins berechnen beide kein Honorar und unterstützen damit maßgeblich die Arbeit der Volkshochschule, die sich weiterhin über Spenden und neue Mitglieder im Förderverein freut. Eine Anmeldung zum Vortrag ist erforderlich, der Eintritt ist frei.
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