29.06.2017 - Änderungen beim Unterhaltsvorschuss

Neusser Jugendamt richtet spezielles Servicebüro ein

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder, weil er die wirtschaftliche Stabilität der Familien unterstützt. Zudem gelingt es mit der Hilfe der Fachleute der Unterhaltsvorschussstelle oft, dass Unterhaltspflichtige im weiteren Verlauf die Zahlungen direkt an die Berechtigten erbringen. Ab Sonntag, 1. Juli 2017, haben alle Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten,  bis zu ihrer Volljährigkeit Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wird aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.
Das Jugendamt der Stadt Neuss hat sich auf diese umfangreiche Leistungserweiterung gut vorbereitet. Um alle Anfragen und Antragstellungen gewissenhaft zu prüfen, wurde das Personal der Unterhaltsvorschussstelle aufgestockt. Als neuer Bürgerservice wurde ein eigenes Servicebüro direkt neben dem Kinderbüro im Neusser Rathaus, Zimmer E.604 (Eingang 5), Michaelstraße 50, eine Hotline unter der Telefonnummer 02131/905377 sowie die E-Mail-Adresse unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de eingerichtet.

Hier können ab sofort Termine mit den Mitarbeiterinnen vereinbart werden, um einen Antrag zu stellen. Dies sollte schnellstmöglich erfolgen, damit die Berechtigen keine UVG-Anspruchsmonate verlieren.
Die Unterhaltsvorschussstellen im Kreisgebiet und das Jobcenter Rhein-Kreis-Neuss haben ihre Verfahrensweisen abgestimmt, gerade weil auch die alleinerziehenden Leistungsberichtigten nach SGB II diese vorrangigen UVG-Leistungen geltend machen können. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.neuss.de/leben/kinder-und-jugend/unterhalts-und-sorgerecht/unterhaltsvorschuss sowie unter www.bmfsfj.de  und www.familien-wegweiser.de
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