05.10.2020 - Grundstückseigentümer sollen versiegelte Flächen melden

Mehr Schutz bei Starkregenereignissen / Gebührengerechtigkeit bei Niederschlagswassergebühren soll erhöht werden.

Die InfraStruktur Neuss AöR (ISN) überprüft den Umfang der versiegelten Grundstücksflächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr. Hierzu hat der Verwaltungsrat der ISN einstimmig beschlossen, die jüngsten Daten der Überfliegung der „Liegenschaften der Stadt Neuss“ heranzuziehen, damit geprüft werden kann, ob eine weitergehende Grundstücksnutzung zum Beispiel durch Überbauung oder Versiegelungen stattgefunden hat. Vor rund 20 Jahren wurde die Berechnung der Abwassergebühr umgestellt und diese in Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterteilt. Alle Hauseigentümer wurden damals aufgefordert, Angaben zu versiegelten und überbauten Flächen auf ihrem Grundstück zu machen. Konkret, so die ISN, geht es um die Flächen, wo Regenwasser nicht im Grundwasser versickert, sondern direkt oder indirekt in die Kanalisation gelangt. Es ist möglich, dass durch eine geänderte Nutzung auch Flächen direkt oder indirekt in die Kanalisation einleiten. Beispiele für die indirekte Einleitung sind unter anderem Einfahrten, auf denen das Regenwasser dem Gefälle folgend auf die Straße und von dort in einen Straßeneinlauf fließt.
Um das individuell zu prüfen, benötigt die ISN die Mithilfe der Hauseigentümer. Wer in den vergangenen Jahren weitere Flächen auf seinem Grundstück versiegelt hat, den bittet die ISN sich unter Telefon 02131 - 90 8755 oder per E-Mail bei isn-flaechen@stadt.neuss.de zu melden. Wenn jemand unsicher ist, welche Flächen angegeben werden müssen, kann auch ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.

Gebührenberechnung für Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der bebauten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation geleitet werden, bestimmt. Zusätzlich angeschlossene Flächen belasten die Kanäle, die im schlimmsten Fall überlastet sein können und dann die Straßen und angrenzenden Flächen überfluten. Überbaute oder versiegelte Flächen hingegen, die nicht mehr in den Kanal einleiten und an eine Versickerung angeschlossen werden, entlasten den Kanal und sind eine Hilfe beim Hochwasserschutz. Für die Versickerung sind gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich.

Gartenzähler hilft Geld sparen
Ein weiterer Tipp der Infrastruktur Neuss: Wer Geld sparen möchte, kann die Schmutzwassergebühren senken, indem er einen gesonderten Gartenzähler installieren lässt. Darüber wird dann nur der Frischwasserverbrauch in Rechnung gestellt, jedoch keine Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung. Informationen zur Gartenbewässerung gibt es bei der ISN telefonisch unter 02131 – 908782. Anfragen per Mail können
gerichtet werden an isn-gartenzaehler@stadt.neuss.de .