04.01.2021 - Landrat und Bürgermeister mit einheitlichem Appell

Die Einhaltung der Corona-Regeln ist die solidarische Pflicht aller Bürgerinnen und Bürger

Mit Blick auf die unverändert hohen Corona-Infektionszahlen appellieren Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und die Bürgermeister im Rhein-Kreis Neuss gemeinsam an die Bevölkerung, sich konsequent an die geltenden Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus zu halten. „Es ist die solidarische Pflicht aller Menschen, die Schutzmaßnahmen zu beachten und damit zu sinkenden Infektionszahlen beizutragen. Erinnern sie dabei auch ihre Familie, Freunde und Arbeitskollegen daran, dass dies nicht freiwillig ist, sondern eine allgemein gültige Verpflichtung. Dies gilt insbesondere auch im Umgang mit Menschen, die auf besonderen Schutz angewiesen sind und vertrauen, wie Seniorinnen und Senioren, ob im privaten Umfeld oder in Einrichtungen“, richten sich Landrat Petrauschke und die Bürgermeister Reiner Breuer (Neuss), Klaus Krützen (Grevenbroich), Erik Lierenfeld (Dormagen), Christian Bommers (Meerbusch), Ursula Baum (Kaarst), Marc Venten (Korschenbroich), Harald Zillikens (Jüchen) und Dr. Martin Mertens (Rommerskirchen) an alle Bürgerinnen und Bürger. Die Nichteinhaltung der Regeln wird von den Kommunen und der Polizei konsequent mit Bußgeldern geahndet.

Mit Sorge blicken die Verwaltungsspitzen dabei nicht nur auf die trotz des Lockdowns weiterhin hohe Zahl an Neuinfektionen, sondern auch auf die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die hohen Todeszahlen. So sind im Rhein-Kreis Neuss bislang insgesamt 135 Menschen an den Folgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus verstorben - davon 105 seit dem 1. November 2020.

Erst wenn die Infektionszahlen deutlich sinken, sei es möglich, die Schutzmaßnahmen wieder zu lockern. „Nur mit einer gemeinsamen Anstrengung und der notwendigen Disziplin aller Bürgerinnen und Bürger können wir dieses Ziel erreichen. Bis dahin gilt, alle nicht zwingend notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Halten Sie darüber hinaus überall mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf eine gute Handhygiene, tragen Sie eine Maske und lüften Sie regelmäßig in geschlossenen Räumen“, fordern die Hauptverwaltungsbeamten geschlossen auf. Sie weisen zudem darauf hin, dass auch die nun angelaufenen Impfungen gegen das Coronavirus nicht dazu führen, dass die geltenden Regeln nicht mehr eingehalten werden müssen.