Bauverwaltungsamt

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Bauverwaltungsamt

Städtebauliche Verträge nach Baugesetzbuch

  • Durchführungsverträge bei Vorhabenbezogenen Erschließungsplänen (VEP)
  • Erschließungssicherungsverträge
  • Finanzierungsverträge für Erschließungsmaßnahmen
  • Sonstige Verträge bei baulichen Eingriffen in den öffentlichen Raum


Beiträge nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz

  • Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage
  • Kostenerstattungen für den Ausgleich eines Eingriffs in Natur und Umwelt


Straßenausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz

  • Straßenausbaubeiträge (Anliegerbeiträge) für die grundhafte Erneuerung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen


Anliegerbescheinigungen

  • Bescheinigung zur Fragestellung, ob Grundstücke noch zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können oder ob erkennbar die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erwarten ist
  • Anträge können formlos per Mail an das Bauverwaltungsamt unter der Mailanschrift bauverwaltung@stadt.neuss.de gerichtet werden.
  • Der Antrag muss die Angaben zum Grundstück, also postalische Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück, beinhalten. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Grundbuchblattnummer und die Miteigentumsanteile anzugeben.
  • Antragsteller, die nicht Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
  • Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller Antragsunterlagen ca. 10 - 12 Arbeitstage.
  • Die Auskunft ist gebührenpflichtig und beträgt 40€.


Straßenrechtliche Maßnahmen

  • Bekanntmachung von Straßenbenennungen
  • Widmung, Einziehung und Umstufung von Straßen und Wegen
  • Gestattungsverträge für die dauerhafte Nuztung öffentlicher Flächen


Eisenbahnkreuzungsrecht

  • Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen mit der DB

Aktuelles

 

Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter

Funktion Name Zimmer, Telefon
Amtsleitung zugleich Stabsstellenleitung 6P Herr Stegemann 2.02
02131 90-6800