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Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bundesrecht
Titel: Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VOL/B
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) (1)

Vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23. September 2003)

Bekanntmachung der Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

- Fassung 2003 -

Nachstehend wird die vom Hauptausschuss des Deutschen Verdingungsausschusses (DVAL) erarbeitete und vom Vorstand des DVAL genehmigte Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" bekannt gegeben (Anlage).

Wegen des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 29. November 2001 (BGBl. I S. 3138) war die VOL Teil B unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur zu überarbeiten.

Präambel

Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Art und Umfang der Leistungen1
Änderungen der Leistung2
Ausführungsunterlagen3
Ausführung der Leistung4
Behinderung und Unterbrechung der Leistung5
Art der Anlieferung und Versand6
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers7
Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber8
Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer9
Obhutspflichten10
Vertragsstrafe11
Güteprüfung12
Abnahme13
Mängelansprüche und Verjährung14
Rechnung15
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen16
Zahlung17
Sicherheitsleistung18
Streitigkeiten19
(1) Red. Anm.:
Bisherige Vorschriften s. VOL/B 2000 und VOL/B 2002.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VOL/B - Leistungsausführung-Vertragsbed/
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