Teil-Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Neussgemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) – Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens Nr. 178 "Engelbertstraße" (Bebauungsplan Nr. 43/10) in seiner Sitzung am 14.03.2009, mit Einverständnis der Beteiligten, den Beschluss -UR.Nr. 01/2009- gemäß § 76 Baugesetzbuch gefasst, nach dem die Eigentumsverhältnisse und sonstigen Rechte an den unten angegebenen Flurstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden. https://www.neuss.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/2009/06/233-178-2.pdf
Teil-Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss
gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) – Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens Nr. 178 "Engelbertstraße" (Bebauungsplan Nr. 43/10) in seiner Sitzung am 14.03.2009, mit Einverständnis der Beteiligten, den Beschluss -UR.Nr. 01/2009- gemäß § 76 Baugesetzbuch gefasst, nach dem die Eigentumsverhältnisse und sonstigen Rechte an den unten angegebenen Flurstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden.