Teil-Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss

gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) – Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens Nr. 178 "Engelbertstraße" (Bebauungsplan Nr. 43/10) in seiner Sitzung am 14.03.2009, mit Einverständnis der Beteiligten, den Beschluss -UR.Nr. 01/2009- gemäß § 76 Baugesetzbuch gefasst, nach dem die Eigentumsverhältnisse und sonstigen Rechte an den unten angegebenen Flurstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden.

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