Aufhebung der Allgemeinverfügungen der Stadt Neuss zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) vom 28.07.2020

Die Stadt Neuss als örtliche Ordnungsbehörde hebt hiermit auf Weisung des Landes Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 (,,Corona-Virus") vom 18.03.2020 in Gänze mit sofortiger Wirkung auf.