Bekanntmachung der Deichschau 2022 durch die Bezirksregierung Düsseldorf
Die Deichschau ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigung ist in § 95 II LWG geregelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann weitere Teilnehmer zulassen.
Die Deichschau ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigung ist in § 95 II LWG geregelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann weitere Teilnehmer zulassen.