Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten der Stadt Neuss zu erhalten und zu fördern. BEM leistet damit unter anderem einen wichtigen Beitrag zur Arbeitszufriedenheit und -motivation.

So sehr wir gesundheitsförderndes Verhalten durch das BGM unterstützen – natürlich lässt sich nicht jede körperliche oder seelische Erkrankung verhindern. Deshalb sind wir auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit für unsere Mitarbeiter*innen da. Weil uns deren Wohlbefinden sehr wichtig ist, haben wir BEM für Beschäftigte eingeführt, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren und Unterstützung für den Wiedereinstieg in den Berufsalltag benötigen. Die Unterstützung ist freiwillig und besteht aus der Hilfe zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch IX, § 167 Absatz 2.

Unser Engagement, das über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht, würdigt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit dem BEM-Award des LVR-Integrationsamtes. „Auf diese Leistung können Sie stolz sein und wir gratulieren Ihnen dazu herzlich“, sagt Gerhard Zorn, stellv. Leiter des LVR-Integrationsamtes bei der Preisverleihung.

Die Umsetzung aller BEM-Maßnahmen erfolgt durch den BEM-Beauftragten gemeinsam mit dem sogenannten Integrationsteam und ist für den Arbeitgeber verpflichtend.

Ziele

Angebote

  • Überwindung von Dienstunfähigkeit und Erhalt von Arbeitsfähigkeit
  • Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen
  • Reduzierung betrieblich beeinflussbarer Gesundheitsgefährdungen
  • Optimale Eingliederung nach längerer Krankheit
  • Gespräche zur Klärung des Bedarfs an Unterstützung
  • Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitäten
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld
  • Bereitstellung von technischen Arbeitshilfen
  • Besondere Schulung der Arbeitskolleginnen und Kollegen, zum Beispiel im Hinblick auf medizinische Notfälle
  • Anpassung/Optimierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation
DragonImages - Fotolia
DragonImages - Fotolia

Wer gehört zum Integrationsteam?

Das Integrationsteam setzt sich aus dem BEM-Beauftragten als Vorsitzenden, den BEM-Verantwortlichen, einem Mitglied des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen.

Überdies gibt es ein „erweitertes Integrationsteam“, zu dem die Datenschutzbeauftragte, der Arbeitsmedizinische Dienst und eine Psychologin gehören.

Kontakte

Stadt Neuss – Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Markt 2, 4. Etage (Rathaus)
41460 Neuss

Dr. Sascha Severin
BEM-Beauftragter/-Verantwortlicher
Telefon: 02131 90-2630
E-Mail: sascha.severin@stadt.neuss.de

Nina Winterstein
BEM-Verantwortliche
Telefon: 02131 90-2638
E-Mail: nina.winterstein@stadt.neuss.de

Rebecca Scheffler
BEM-Verantwortliche
Telefon: 02131 90-2645
E-Mail: rebecca.scheffler@stadt.neuss.de

Downloads