© viperagp - Fotolia.com

Formulare und Downloads

Hier finden Sie verschiedene Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Aktueller Hinweis: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019 (2 BvQ 22/19) werden bei der Prüfung der Wahlberechtigung § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 Europawahlgesetz  und § 6a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 2 und 3 Europawahlgesetz nicht mehr angewendet.