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Informationen für Wahlhelfer*innen

In Neuss werden für die kommende Wahl rund 750 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt.

Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen ist die Durchführung einer Wahl nicht möglich.
Melden Sie sich bei den Kolleginnen und Kollegen des Wahlamtes und helfen Sie mit die anstehende Wahl durchzuführen.

Für jedes Wahllokal werden zwischen acht und zehn Wahlhelfer*innen benötigt, welche den Wahlvorstand bilden.

Jeder Wahlvorstand setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • ein / eine Wahlvorsteher*in
  • ein / eine stellv. Wahlvorsteher*in
  • ein / eine Schriftführer*in
  • ein / eine stellv. Schriftführer*in
  • sowie vier bis sechs Beisitzer*innen.

Die Mitglieder der Wahlvorstände sollen im Regelfall Wahlberechtigte aus Neuss sein.
Die Ausübung der Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich.
Als Entschädigung und Dankeschön für die Mitwirkung wird dennoch ein Erfrischungsgeld gezahlt, das derzeit je nach Funktion im Wahlvorstand zwischen 30 und 40 Euro beträgt.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit stellt der Wahlvorstand den rechtmäßigen Ablauf der Wahl sicher. Anschließend ermittelt er das Ergebnis im Wahlbezirk und teilt dieses dem Wahlamt telefonisch mit. Damit die Wahlvorstände diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden sie durch entsprechende Schulungen und Schulungsunterlagen/Videos, auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in hat, kann sich hier anmelden.

Für Fragen melden Sie sich gerne bei

Petra Lenz
Tel.: 02131 / 90 - 3267

Kirsten Schnitte
Tel.: 02131 / 90 - 3286

oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt.neuss.de.

Weitere nützliche Hinweise für Wahlhelfer*innen sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters erhältlich.