Rita Süssmuth wird Ehrenbürgerin

Einstimmiger Ratsbeschluss

Am vergangen Freitag (16.12.2022) hat der Rat der Stadt Neuss auf Vorschlag des Ältestenrates einstimmig beschlossen, Prof. Dr. Rita Süssmuth das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.

"Mit Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth zeichnet die Stadt Neuss eine Neusser Bürgerin aus, deren Verdienste in ihrem nachhaltigen Wirken in Politik und Wissenschaft und ihren vielseitigen, bis heute anhaltenden Einsatz für Gleichberechtigung und Vielfalt in unserer Gesellschaft liegen", so Bürgermeister Reiner Breuer. Vorausgegangen war der Entscheidung eine Initiative von Bürgermeister Breuer und dem Neusser Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe zur ersten Verleihung des Ehrenbürgerrechtes seit Mitte der 1990er Jahre.

Frau Prof. Dr. Süssmuth ließ durch den Bürgermeister ihren herzlichen Dank an den Rat ausrichten. In einem anschließenden Telefonat brachte Frau Prof. Dr. Süssmuth ihre Freude über die Entscheidung zum Ausdruck.

Die feierliche Verleihung des Ehrenbürgerrechts wird wahrscheinlich im März 2023 stattfinden.

Rita Süssmuth

Rita Süssmuth, geb. 1937 in Wuppertal, lebt seit über 50 Jahren in Neuss und gehört seit den 1980er Jahren zu den profiliertesten deutschen Wissenschaftlerinnen und Politikerinnen. Sie studierte Romanistik und Geschichte in Münster, Tübingen und Paris, absolvierte ein Postgraduiertenstudium in Erziehungswissenschaften, Soziologie und Psychologie und wurde 1964 zur Dr. phil. promoviert. Im Jahr 1971 wurde Süssmuth als ordentliche Professorin für Erziehungswissenschaften an die Pädagogische Hochschule Ruhr berufen und war seit 1973 Lehrstuhlinhaberin für Erziehungswissenschaften an der Universität Dortmund. Von 1982 bis 1985 leitete Süssmuth als Direktorin das Forschungsinstitut „Frau und Gesellschaft“ in Hannover und wurde Vorsitzende der Kommission „Ehe und Familie“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Seit 1964 war sie verheiratet mit dem Historiker, Didaktiker und Verleger Prof. Dr. Hans Süssmuth (19352020), mit dem sie eine gemeinsame Tochter hat.

Mit dem Eintritt in die Politik (CDU seit 1981) verfolgte Süssmuth das Ziel, ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Familien-, Frauen- und Kinderforschung auch praktisch umzusetzen und damit gesellschaftlich notwendige Veränderungen durchzusetzen. Dies gelang ihr unter anderem als Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und in ihrem Engagement in der Frauenforschung.

Rita Süssmuth war von 1985 bis 1988 Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen (seit 1986) und Gesundheit. In dieser Zeit hat sie unter anderem mit ihrem großen Engagement für die Rechte von Frauen und Familien sowie mit der von ihr initiierten Gründung der Nationalen AIDS-Stiftung (1987) (seit 1996 fusioniert mit der Deutschen AIDS- Stiftung) viel in der deutschen Gesellschaft bewegt. Von 1988 bis 1998 war Rita Süssmuth Präsidentin des Deutschen Bundestages; in ihre Präsidentschaft fielen Reformen des Bundestages sowie historische Debatten und Entscheidungen (Bonn/Berlin-Gesetz; Verhüllung des Reichstags).

Ihre politischen Überzeugungen waren stets geprägt von der christlichen Soziallehre und einem Grundvertrauen in die Lern- und Verantwortungsfähigkeit des Menschen. Viele Bürger*innen schätzen Rita Süssmuth dafür, dass sie in ihrem Wirken an diesem humanistischen Wertegerüst („Der Mensch geht vor“) auch gegen politische Widerstände stets festgehalten hat getreu ihrer Devise: – „Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Als ehrenamtliche Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, dem sie von 1988 bis 2015 vorstand und dessen Ehrenpräsidentin Rita Süssmuth ist, hat sie gerade in der Stadt Neuss das Thema „Vielfalt und Zusammenhalt“ immer wieder ins öffentliche Bewusstsein getragen. In diesem Sinne hat sie sich insbesondere in den großen Zukunfts- fragen der Migration, Einwanderungspolitik und Integration bis heute mit großer Kenntnis und persönlicher Überzeugung engagiert.

Das Ehrenbürgerrecht

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Neuss. Damit kann der Rat der Stadt Neuss gemäß § 3 der Satzung über Ehrungen, Auszeichnungen und Preisverleihungen durch die Stadt Neuss das Lebenswerk von Persönlichkeiten würdigen. Die außerordentlichen Verdienste müssen dabei weit über das übliche Maß hinausgehen.

Satzung über Ehrungen, Auszeichnungen und Preisverleihungen durch die Stadt Neuss vom 17. Mai 2019

(Stand: 19.12.2022/Bo)