Kurzzeitkennzeichen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Kurzzeitkennzeichen

Ihr Fahrzeug muss für Fahrten auf öffentlichen Straßen von der Zulassungsbehörde zugelassen werden.

Bei Angelegenheiten rund um die Fahrzeugzulassung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde vom Rhein-Kreis Neuss. Kontaktinformationen und ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss.

Kurzzeitkennzeichen

Ihr Fahrzeug muss für Fahrten auf öffentlichen Straßen von der Zulassungsbehörde zugelassen werden.

Bei Angelegenheiten rund um die Fahrzeugzulassung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde vom Rhein-Kreis Neuss. Kontaktinformationen und ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss.

Händlerkennzeichen, Kennzeichen, Probefahrt, Tageszulassung, Überführungsfahrt, Zuteilung Kurzzeit, Auto anmelden http://www.rhein-kreis-neuss.de/
Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91 41460 Neuss
Telefon 02131 928-0
Fax 02131 928-1198