Geburt beurkunden

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Geburt beurkunden

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Also ist das Standesamt Neuss für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.

Voraussetzungen

  • Das Kind wurde in Neuss geboren

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich

Gebühren

  • Geburtsurkunde 12 Euro
  • Internationale Geburtsurkunde 12 Euro
  • für jede weitere Geburtsurkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt 6 Euro

 

Befreiungen

  • Urkunde für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe)
  • Urkunde für den Antrag auf Kindergeld
  • Urkunde für den Antrag auf Elterngeld

    werden einmalig ausgestellt und sind gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder
  • die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung

 

Ist die Mutter ledig:

  • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters

 

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.

  • Zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und ggf.
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge

 

Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:

  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder
  • die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes

 

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Geburt beurkunden

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Also ist das Standesamt Neuss für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder
  • die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung

 

Ist die Mutter ledig:

  • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters

 

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.

  • Zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und ggf.
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge

 

Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:

  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder
  • die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes

 

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Geburtsurkunde 12 Euro
  • Internationale Geburtsurkunde 12 Euro
  • für jede weitere Geburtsurkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt 6 Euro

 

Befreiungen

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  • Urkunde für den Antrag auf Kindergeld
  • Urkunde für den Antrag auf Elterngeld

    werden einmalig ausgestellt und sind gebührenfrei
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Beurkundung von Geburten und Sterbefällen
Markt 2 41460 Neuss

Frau

Strunk

Sachgebietsleitung

1.283

02131 90-3407

Frau

Scheufeld

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02131 90-3403