Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

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Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt.

Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.

Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

 

Voraussetzungen

Für folgende Arten der Sondernutzungen Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit und die verkehrlichen Verhältnisse zulassen:

  • Gerüstaufstellung
  • Aufstellung von (Entsorgungs-)Containern
  • Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
  • (Außengastronomie)
  • Materiallagerungen für Baumaßnahmen
  • Baukranaufstellungen
  • Warenauslagen
  • (Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.)
  • Werbetafeln
  • (Werbeaufsteller)
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
  • (Straßenfeste, Trödelmärkte)
  • Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
  • Aufstellung von Fahrradständern auf öffentlichen Flächen
  • Straßenhandel
  • (Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in ambulanter Form, d.h.  beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes
  • Wahlwerbung

Übrige Erlaubnisse für Promotionsstände, Flyerverteilung, Produktproben, etc. oder für Plakatierungen erteilt die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH. Die Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsangelegenheiten bennenen Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Gebühren

Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich dabei nach der vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.

Die Gebühren können beglichen werden:

  • mit EC-Karte vor Ort oder
  • per Rechnung

Befreiungen

  • Ja

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

 

Bearbeitungsdauer

  • Bei Veranstaltungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Straßenverkehr ist eine rechtzeitige Antragstellung - mindestens 2 Wochen Vorlauf - zwingend erforderlich.
  • Bei einfachen Genehmigungen, beispielsweise der Aufstellung von Containern ist 1-2 Tage Vorlauf notwendig.
Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt.

Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.

Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

 

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

 

Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich dabei nach der vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.

Die Gebühren können beglichen werden:

  • mit EC-Karte vor Ort oder
  • per Rechnung

Befreiungen

  • Ja

Ermäßigungen

  • Nein
Aufstellung von Fahrradständern, Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen, Plakatierung, Sondernutzung, Straßenhandel Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken, Wahlwerbung, Warenauslagen, Werbetafeln, Bauverfahren, Benutzung Straßenflächen, Bettler, Infostand, Sondernutzungserlaubnis, Straße, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Veranstaltungswesen
Besondere Verkehrslenkung
Rheinstr. 18 41460 Neuss