Auskünfte über Gewerbetreibende

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Auskünfte über Gewerbetreibende

  • Nach § 14GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
  • Weitere Daten können im Einzelfall mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
  • Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95).

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen.

Gebühren

  • Einfache Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (schriftlich):
    30,-€
  • Auskunft nach örtlicher Ermittlung durch den Außendienst
    40,-€
  • Gebühren können nur per Verrechnungsscheck oder Überweisung bezahlt werden.
  • Bei Überweisungen zahlen Sie bitte den o.a. Betrag unter Angabe des Kassenzeichens 003.10078.2/0280 auf das nachfolgend angeführte Konto ein.

Kontoverbindung:

Empfänger: Stadt Neuss
Kontonummer: 103 150
Bankleitzahl: 30550000 bei der Sparkasse Neuss
IBAN: DE38 3055 0000 0000 103150
SWIFT-BIC: WELADEDN
Gläubiger-ID: DE55ZZZ00000015663

Die Gebühren wurden festgesetzt nach den §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit der Tarifstelle 12.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung (5 bis 40 Euro).

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!


Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um den Gewerbezentralregisterauszug, welchen Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Diesen erhalten Sie beim Bürgeramt der Stadt Neuss.

Auskünfte über Gewerbetreibende
  • Nach § 14GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
  • Weitere Daten können im Einzelfall mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
  • Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95).

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen.

  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um den Gewerbezentralregisterauszug, welchen Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Diesen erhalten Sie beim Bürgeramt der Stadt Neuss.

  • Einfache Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (schriftlich):
    30,-€
  • Auskunft nach örtlicher Ermittlung durch den Außendienst
    40,-€
  • Gebühren können nur per Verrechnungsscheck oder Überweisung bezahlt werden.
  • Bei Überweisungen zahlen Sie bitte den o.a. Betrag unter Angabe des Kassenzeichens 003.10078.2/0280 auf das nachfolgend angeführte Konto ein.

Kontoverbindung:

Empfänger: Stadt Neuss
Kontonummer: 103 150
Bankleitzahl: 30550000 bei der Sparkasse Neuss
IBAN: DE38 3055 0000 0000 103150
SWIFT-BIC: WELADEDN
Gläubiger-ID: DE55ZZZ00000015663

Die Gebühren wurden festgesetzt nach den §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit der Tarifstelle 12.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung (5 bis 40 Euro).

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!


Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
Gewerbe, Gewerberegister, Gaststätten, Auskunft, Gewerbeauskunft
Gewerbeservice und -überwachung
Markt 2 41460 Neuss