Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern Deutscher

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern Deutscher

Wenn Sie sich seit drei Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens zwei Jahren mit einer deutschen Staatsaneghörigen / einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail:migration@stadt.neuss.de

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten. 

Voraussetzungen

Die Einbürgerung von Ausländern, deren Ehe-/Lebenspartner deutsche Staatsangehörige sind, soll erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllt sind.

Die Einbürgerung kann bereits nach einem 3-jährigen Inlandsaufenthalt im Bundesgebiet erfolgen, wenn

  • Ihre Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen mindestens 2 Jahre im Bundesgebiet besteht,
  • Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen (Loyalitätserklärung, liegt dem Antragsformular bei),
  • Sie einen gültigen Pass/Passersatz sowie eine anrechnungsfähige Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • Sie den Lebensunterhalt auf Dauer für sich selbst und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zwingend ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) bestreiten können (bei Inanspruchnahme dieser Leistungen oder wenn rechnerisch ein Anspruch darauf besteht ist die Einbürgerung in der Regel ausgeschlossen),
  • Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen und dies nachweisen (z.B. Zertifikat Deutsch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen),
  • Sie über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen und dies nachweisen (deutsches Schulabschlusszeugnis oder Einbürgerungstest),
  • Sie nicht vorbestraft sind,
  • Sie bereit sind, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben bzw. zu verlieren.

Sofern minderjährige Kinder aus vorherigen Ehen mit eingebürgert werden sollen, empfiehlt sich eine direkte Anfrage an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Hinweis:
Ist Ihre Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen innerhalb der letzten zwölf Monate durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden oder leben Sie dauerhaft getrennt und haben Sie ein Kind aus dieser Ehe, für das Sie das Sorgerecht haben, so wenden Sie sich bezüglich einer möglichen Einbürgerung an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mehrstaatigkeit:
Wünschen Sie Informationen über die Voraussetzungen einer Einbürgerung ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Die Abgabe des Einbürgerungsantrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gebühren

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene je 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für minderjährige Kinder, die mit einem oder beiden Elternteilen gemeinsam eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
  • Die Gebühr ist bei Antragsabgabe in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, zunächst einen Vorschuss auf die Gebühr in Höhe von 190,00 Euro zu entrichten.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Ja, Ermäßigungen sind im begründeten Einzelfall auf Antrag möglich.

Benötigte Unterlagen

Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde nach zuvor erfolgter Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02131/905757. Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrags in der Regel in Original und Kopie vorzulegen:

Allgemeine Unterlagen

  • Informationsblatt zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
  • gültiger Pass mit gültigem Aufenthaltstitel,
  • Personenstandsurkunden (Geburts-/Heiratsurkunde, eventuell deutsches Familienbuch, rechtskräftiges Scheidungsurteil)
  • ein biometrisches Passfoto (für alle Personen ab 14 Jahre),
  • Lebenslauf (für alle Personen ab 16 Jahre),
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch B1 oder gleichwertig, z.B. in Deutschland erworbener Schulabschluss oder in Deutschland erworbener Berufsbildungsabschluss),
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, z.B. eine Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest oder ein deutsches Schulabschlusszeugnis mit ausreichender Benotung (für alle Personen ab 16 Jahre),
  • Nachweis(e) über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (die drei letzten Lohnabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung über unbefristetes Arbeitsverhältnis (siehe Downloads), Rentenbescheid; bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes oder Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Durchschnittseinkommen),
  • Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (mind. 24 Monatsbeiträge),
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis (bestehender Versicherungsschutz, Höhe der Beiträge),
  • gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltszahlungen,
  • Nebenkostenabrechnung, Mietkostennachweis; bei Eigentum: Ratenzahlungsplan,Grundbuchauszug, Nebenkostenabrechnung, Ratenzahlungsplan
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehepartners (Personalausweis, Einbürgerungsurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Schwiegereltern),
  • Meldezeiten des deutschen Ehepartners seit Geburt (tabellarische Auflistung).

Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer, erforderlich. Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung ist vom Einzelfall abhängig.
  • Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
  • Allgemeine Informationen erhalten Sie selbstverständlich auch telefonisch oder anlässlich einer persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache.

Weiterführende Informationen

Auf der Website des Volkshochschule Neuss finden Sie sowohl Informationen zum Zertifikat Deutsch B1 als auch zum Thema Einbürgerungstest.

Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest besteht die Möglichkeit, auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die entsprechenden Fragen zu üben.

Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern Deutscher

Wenn Sie sich seit drei Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens zwei Jahren mit einer deutschen Staatsaneghörigen / einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail:migration@stadt.neuss.de

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten. 

Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde nach zuvor erfolgter Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02131/905757. Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrags in der Regel in Original und Kopie vorzulegen:

Allgemeine Unterlagen

  • Informationsblatt zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
  • gültiger Pass mit gültigem Aufenthaltstitel,
  • Personenstandsurkunden (Geburts-/Heiratsurkunde, eventuell deutsches Familienbuch, rechtskräftiges Scheidungsurteil)
  • ein biometrisches Passfoto (für alle Personen ab 14 Jahre),
  • Lebenslauf (für alle Personen ab 16 Jahre),
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch B1 oder gleichwertig, z.B. in Deutschland erworbener Schulabschluss oder in Deutschland erworbener Berufsbildungsabschluss),
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, z.B. eine Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest oder ein deutsches Schulabschlusszeugnis mit ausreichender Benotung (für alle Personen ab 16 Jahre),
  • Nachweis(e) über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (die drei letzten Lohnabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung über unbefristetes Arbeitsverhältnis (siehe Downloads), Rentenbescheid; bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes oder Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Durchschnittseinkommen),
  • Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (mind. 24 Monatsbeiträge),
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis (bestehender Versicherungsschutz, Höhe der Beiträge),
  • gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltszahlungen,
  • Nebenkostenabrechnung, Mietkostennachweis; bei Eigentum: Ratenzahlungsplan,Grundbuchauszug, Nebenkostenabrechnung, Ratenzahlungsplan
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehepartners (Personalausweis, Einbürgerungsurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Schwiegereltern),
  • Meldezeiten des deutschen Ehepartners seit Geburt (tabellarische Auflistung).

Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer, erforderlich. Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen.

Auf der Website des Volkshochschule Neuss finden Sie sowohl Informationen zum Zertifikat Deutsch B1 als auch zum Thema Einbürgerungstest.

Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest besteht die Möglichkeit, auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die entsprechenden Fragen zu üben.

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene je 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für minderjährige Kinder, die mit einem oder beiden Elternteilen gemeinsam eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
  • Die Gebühr ist bei Antragsabgabe in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, zunächst einen Vorschuss auf die Gebühr in Höhe von 190,00 Euro zu entrichten.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Ja, Ermäßigungen sind im begründeten Einzelfall auf Antrag möglich.
Aufenthaltsgenehmigung, Ausländerbehörde, Einbürgerung, Einbürgerungsantrag, Staatsangehörigkeit
Einbürgerungs- und Rechtsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss