Staatsangehörigkeitsausweis

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Staatsangehörigkeitsausweis

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Entgegennahme des Antrages die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und
  • ob und wodurch Sie gegebenenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.

Voraussetzungen

  • Erwerb durch Geburt,
  • Erwerb durch Adoption,
  • Erwerb durch Sammeleinbürgerung im Zusammenhang mit Gebietsveränderung in der Zeit von 1938 bis 1943,
  • Erwerb durch Einbürgerung,
  • Erwerb durch Erklärung nach § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
  • Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem ersten Weltkrieg.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich unter der Rufnummer 02131/905757.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Für diese Leistung fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden kann. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Die Angaben im ausgefüllten Antragsformulars sind durch verschiedene Unterlagen (jeweils Original und Kopie) zu stützen. Folgende Unterlagen können in Betracht kommen:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    Ungekürzte Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch; bei fremdsprachigen Unterlagen: Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Aufenthaltsbescheinigungen der letzten zwölf Jahre, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter, Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionsbescheid mit Zustellnachweis.

Akademische Grade, die in den Staatsangehörigkeitsausweis aufgenommen werden sollen, sind durch die Vorlage der Promotionsurkunde zu belegen.

Unter Umständen können entsprechende Unterlagen Ihrer Eltern, Großeltern und deren Eltern erforderlich sein.

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM  VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten. 

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
  • Im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache kann eine realistische Einschätzung erfolgen.

Weiterführende Informationen

  • Zur Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises benötigen Sie ein entsprechendes Antragsformular. Dieses erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache nach zuvor erfolgter Terminvereinbarung.

 

Staatsangehörigkeitsausweis

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Entgegennahme des Antrages die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und
  • ob und wodurch Sie gegebenenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.

Die Angaben im ausgefüllten Antragsformulars sind durch verschiedene Unterlagen (jeweils Original und Kopie) zu stützen. Folgende Unterlagen können in Betracht kommen:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    Ungekürzte Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch; bei fremdsprachigen Unterlagen: Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Aufenthaltsbescheinigungen der letzten zwölf Jahre, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter, Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionsbescheid mit Zustellnachweis.

Akademische Grade, die in den Staatsangehörigkeitsausweis aufgenommen werden sollen, sind durch die Vorlage der Promotionsurkunde zu belegen.

Unter Umständen können entsprechende Unterlagen Ihrer Eltern, Großeltern und deren Eltern erforderlich sein.

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM  VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten. 

  • Zur Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises benötigen Sie ein entsprechendes Antragsformular. Dieses erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache nach zuvor erfolgter Terminvereinbarung.

 

Für diese Leistung fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden kann. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
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Markt 2 41460 Neuss