Staatsangehörigkeit - Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

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Staatsangehörigkeit - Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten.

 

Voraussetzungen

Sie besitzen neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Die Vereinbarung eines Termins ist erforderlich unter der Rufnummer 02131/90-5757.
  • Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten generell als handlungsfähig und können den Verzicht selbst erklären. Bei Antragstellern unter 16 Jahren geben die gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater und Mutter, gemeinsam die Erklärung ab. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Verzichtserklärung einer Person, die unter elterlicher Sorge (unter 18 Jahren) oder Vormundschaft steht, nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erfolgen kann.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Deutscher sowie ausländischer Pass,
  • falls vorhanden: weitere Nachweise über den Besitz der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit(en),
  • Geburtsurkunde.

Gegebenfalls zusätzlich:

  • Heiratsurkunde,
  • Heiratsurkunde der Eltern,
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung,
  • Bei Minderjährigen: Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts.

Alle Unterlagen werden in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie benötigt. Bei fremdsprachigen Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer, ein

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzellfall sowie den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ab.
Staatsangehörigkeit - Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten.

 

  • Deutscher sowie ausländischer Pass,
  • falls vorhanden: weitere Nachweise über den Besitz der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit(en),
  • Geburtsurkunde.

Gegebenfalls zusätzlich:

  • Heiratsurkunde,
  • Heiratsurkunde der Eltern,
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung,
  • Bei Minderjährigen: Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts.

Alle Unterlagen werden in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie benötigt. Bei fremdsprachigen Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer, ein

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann, Ihre E-Mails werden so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache liegt bei ca. sechs Monaten.

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Markt 2 41460 Neuss