SEPA-Lastschriftverfahren

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SEPA-Lastschriftverfahren

Die Stadtkasse der Stadt Neuss bietet Ihnen für wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundsteuern, OGS-Beiträge, Gebühren für Musikschulunterricht) das SEPA-Lastschriftverfahren an.

Ihre Vorteile:

  • Sie vermeiden die Überwachung von Zahlungsterminen.
  • Sie zahlen bei Fälligkeit stets den richtigen Betrag.
  • Sie sparen ggf. Buchungsgebühren.
  • Sie vermeiden (ggf. zusätzliche) Gebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung.

Die Stadtkasse Neuss überwacht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens die Zahlungstermine für Sie und veranlasst die Abbuchung der fälligen Beträge von Ihrem Girokonto.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Neuss im SEPA-Lastschriftverkehr lautet DE55ZZZ00000015663.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Girokonto bei einem beliebigen am SEPA-Verfahren teilnehmenden Kreditinstitut.
  • Sie erteilen der Stadt Neuss ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads").
  • Ihr Girokonto ist zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausreichend gedeckt, andernfalls werden Sie mit den Rückbuchungsgebühren belastet, die der Stadt Neuss von Ihrer Bank berechnet werden.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Stadt Neuss als Ausdruck mit einer Originalunterschrift oder per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!) übermittelt werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie übersenden uns das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (siehe oben).
  • Sie können uns persönlich besuchen oder eine andere Person mit der Abgabe des ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats beauftragen.
  • Die Beantragung kann leider nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

SEPA-Lastschriftmandat

Rufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads") auf. Vervollständigen Sie bitte das Formular auf Seite 2 mit Ihren persönlichen Daten und unseren Zuordnungskriterien aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen. Die Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse ist nicht notwendig, erleichtert aber die Kontaktaufnahme bei evtl. Rückfragen.
Das ausgefüllte und ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben Sie bitte (wichtig!) und senden es an die

Stadtverwaltung Neuss
Finanzen
20.3 - Stadtkasse
41456 Neuss

Alternativ können Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur übersenden (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!).

Stornierung eines ggf. eingerichteten Dauerauftrages

Wenn Sie bisher die fälligen Beträge per Dauerauftrag bezahlt haben, diese künftig aber über das SEPA-Lastschriftverfahren abwickeln möchten, bitten wir Sie, den laufenden Dauerauftrag bei Ihrem Geldinstitut zu stornieren, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

SEPA-Lastschriftverfahren

Die Stadtkasse der Stadt Neuss bietet Ihnen für wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundsteuern, OGS-Beiträge, Gebühren für Musikschulunterricht) das SEPA-Lastschriftverfahren an.

Ihre Vorteile:

  • Sie vermeiden die Überwachung von Zahlungsterminen.
  • Sie zahlen bei Fälligkeit stets den richtigen Betrag.
  • Sie sparen ggf. Buchungsgebühren.
  • Sie vermeiden (ggf. zusätzliche) Gebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung.

Die Stadtkasse Neuss überwacht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens die Zahlungstermine für Sie und veranlasst die Abbuchung der fälligen Beträge von Ihrem Girokonto.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Neuss im SEPA-Lastschriftverkehr lautet DE55ZZZ00000015663.

SEPA-Lastschriftmandat

Rufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads") auf. Vervollständigen Sie bitte das Formular auf Seite 2 mit Ihren persönlichen Daten und unseren Zuordnungskriterien aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen. Die Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse ist nicht notwendig, erleichtert aber die Kontaktaufnahme bei evtl. Rückfragen.
Das ausgefüllte und ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben Sie bitte (wichtig!) und senden es an die

Stadtverwaltung Neuss
Finanzen
20.3 - Stadtkasse
41456 Neuss

Alternativ können Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur übersenden (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!).

Stornierung eines ggf. eingerichteten Dauerauftrages

Wenn Sie bisher die fälligen Beträge per Dauerauftrag bezahlt haben, diese künftig aber über das SEPA-Lastschriftverfahren abwickeln möchten, bitten wir Sie, den laufenden Dauerauftrag bei Ihrem Geldinstitut zu stornieren, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

SEPA, Lastschrift, Lastschriftmandat, Einzugsermächtigung, Abbuchung, Einzugsverfahren, Lastschrifteinzugsverfahren
Stadtkasse
Michaelstr. 16 41460 Neuss
Telefon 02131 90-2101
Fax 02131 90-2498