Fundbüro

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Fundbüro

Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

Die Meldung eines Fundstückes kann im Bürgeramt persönlich, durch eine telefonische Mitteilung oder mit dem hier abgestellten Formular (siehe Download) erfolgen.

Fundstücke und Fundgeld müssen im Bürgeramt abgegeben werden (Ausnahme: Fundfahrräder, auf die Eigentumsanspruch erhoben wird. Diese können auch beim Finder aufbewahrt werden).

Mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes (in denen das Fundstück nicht in Gebrauch genommen werden darf) erwirbt, wenn gewünscht, der Finder das Eigentum an der Sache. Dies gilt nicht für Geräte wie z.B. Handy's, Laptop's, Notebook's, Netbook's, Tablet PC's, PC's etc., auf denen persönliche Daten des Eigentümers gespeichert sein könnten. Bei diesen Geräten wird grundsätzlich vor Aushändigung an den Finder eine datenschutzkonforme Löschung der persönlichen Daten durch eine Fachfirma beauftragt. Sollte diese Löschung der Daten nicht möglich sein, ist eine Aushändigung an den Finder ausgeschlossen.

Als Finder haben Sie auch Anspruch auf Finderlohn. Nähere Einzelheiten erfahren sie beim Bürgeramt.

Als Verlierer können Sie beim Bürgeramt erfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand als Fundsache gemeldet ist.

Eine Bescheinigung über die Meldung eines verlorenen Gegenstandes erhalten Sie im Bürgeramt.

Hinweis: Abgeschlossene, nicht verkehrsbehindernde Fahrräder sind keine Fundsache und können nicht durch das Ordnungsamt entfernt werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Verlustmeldung sowie die Anmeldung einer Fundsache kann persönlich, telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen.
  • Die Fundsache selbst muss jedoch umgehend beim Bürgeramt abgegeben oder auf dem Postweg an das Bürgeramt übersendet werden.
  • Für die Ausstellung einer Verlustanzeige (zur Vorlage bei Versicherungen) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

Gebühren

Gebührenliste Fundsachen

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 25,-- €

5,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 150,-- €

10,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 500,-- €

15,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert über 500,-- €

20,00 €

Verwahrung von Fundsachen je weitere angefangene 500,-- €

20,00 €

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen

15,00 €

Benötigte Unterlagen

Der Eigentümer einer verlorengegangenen Sache muss einen Eigentumsnachweis beibringen.

Ausnahme:

  • Fundfahrräder, für die Eigentumserwerb angemeldet wird, können beim Finder verbleiben.
  • Alle anderen Fundfahrräder können nach erfolgter Meldung durch den Finder vom Bürgeramt abgeholt werden.
  • Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes gerne zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer:

  • Nachfragen nach verlorenen Gegenständen empfehlen sich aus organisatorischen Gründen erst nach etwa einer Woche.

Weiterführende Informationen

Fundbüro

Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

Die Meldung eines Fundstückes kann im Bürgeramt persönlich, durch eine telefonische Mitteilung oder mit dem hier abgestellten Formular (siehe Download) erfolgen.

Fundstücke und Fundgeld müssen im Bürgeramt abgegeben werden (Ausnahme: Fundfahrräder, auf die Eigentumsanspruch erhoben wird. Diese können auch beim Finder aufbewahrt werden).

Mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes (in denen das Fundstück nicht in Gebrauch genommen werden darf) erwirbt, wenn gewünscht, der Finder das Eigentum an der Sache. Dies gilt nicht für Geräte wie z.B. Handy's, Laptop's, Notebook's, Netbook's, Tablet PC's, PC's etc., auf denen persönliche Daten des Eigentümers gespeichert sein könnten. Bei diesen Geräten wird grundsätzlich vor Aushändigung an den Finder eine datenschutzkonforme Löschung der persönlichen Daten durch eine Fachfirma beauftragt. Sollte diese Löschung der Daten nicht möglich sein, ist eine Aushändigung an den Finder ausgeschlossen.

Als Finder haben Sie auch Anspruch auf Finderlohn. Nähere Einzelheiten erfahren sie beim Bürgeramt.

Als Verlierer können Sie beim Bürgeramt erfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand als Fundsache gemeldet ist.

Eine Bescheinigung über die Meldung eines verlorenen Gegenstandes erhalten Sie im Bürgeramt.

Hinweis: Abgeschlossene, nicht verkehrsbehindernde Fahrräder sind keine Fundsache und können nicht durch das Ordnungsamt entfernt werden.

Der Eigentümer einer verlorengegangenen Sache muss einen Eigentumsnachweis beibringen.

Ausnahme:

  • Fundfahrräder, für die Eigentumserwerb angemeldet wird, können beim Finder verbleiben.
  • Alle anderen Fundfahrräder können nach erfolgter Meldung durch den Finder vom Bürgeramt abgeholt werden.
  • Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes gerne zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer:

  • Nachfragen nach verlorenen Gegenständen empfehlen sich aus organisatorischen Gründen erst nach etwa einer Woche.

Gebührenliste Fundsachen

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 25,-- €

5,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 150,-- €

10,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 500,-- €

15,00 €

Verwahrung von Fundsachen im Wert über 500,-- €

20,00 €

Verwahrung von Fundsachen je weitere angefangene 500,-- €

20,00 €

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen

15,00 €

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Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
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Vellbrüggener Str. 29 - 31 41469 Neuss
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