Fischereischein beantragen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Fischereischein beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen: Jahresfischereischein, Fünfjahres-Fischereischein und einen Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden im Alter von 10 bis 15 Jahren, es braucht keine Sportfischerprüfung vorgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Voraussetzungen

  • bestandene Fischerprüfung (bei Erstantrag)
  • Wohnsitz in Neuss
  • ggf. Nachweise für die Ausstellung eines Sonderfischereischeines

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.

Gebühren

Neuausstellung bzw. Verlängerung

  • Jahresfischereischein 16,- €
  • Fünfjahres-Fischereischein 48,- €
  • Jugendfischereischein 8,- €
  • Jahressonderfischereischein 16,-€
  • Fünfjahres-Sonderfischereischein 48,- €

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Für die Neuausstellung eines Fischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Lichtbild
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • ggf. Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
  • ggf. Nachweis über Sportfischerprüfung (bei Erstantrag)
  • bei Ausstellung eines Sonderfischereischeines: aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • den alten Fischereischein
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • ggf. Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
  • bei Verlängerung eines Sonderfischereischeines: aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Bearbeitungsdauer

  • Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung.

Weiterführende Informationen

Fischereischein beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen: Jahresfischereischein, Fünfjahres-Fischereischein und einen Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden im Alter von 10 bis 15 Jahren, es braucht keine Sportfischerprüfung vorgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Für die Neuausstellung eines Fischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Lichtbild
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • ggf. Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
  • ggf. Nachweis über Sportfischerprüfung (bei Erstantrag)
  • bei Ausstellung eines Sonderfischereischeines: aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • den alten Fischereischein
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • ggf. Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
  • bei Verlängerung eines Sonderfischereischeines: aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Neuausstellung bzw. Verlängerung

  • Jahresfischereischein 16,- €
  • Fünfjahres-Fischereischein 48,- €
  • Jugendfischereischein 8,- €
  • Jahressonderfischereischein 16,-€
  • Fünfjahres-Sonderfischereischein 48,- €

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
Fischereierlaubnisschein, Ersatzfischerreischein, Angelprüfung, Angelerlaubnisschein, Jugendfischereischein https://serviceportal-neuss.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29572/show
Bürgerservice
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Holzheim
Bahnhofstr. 14 41472 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Norf
Vellbrüggener Str. 29 - 31 41469 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399