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Standortstärkungsfonds

Stadt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 5.000 Euro pro Betrieb - Anträge ab Freitag, 29. Mai 2020, möglich

Mit dem Standortstärkungsfonds, der über ein Gesamtvolumen in Höhe von 5 Millionen Euro verfügt,  sollen Neusser Unternehmen finanziell unterstützt werden, die seit Inkrafttreten der ersten Fassung der Coronaschutzverordnung NRW am 22. März 2020 (CoronaSchVO NRW) in ihren Erwerbsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind und die bis zum Ablauf des 10. Mai 2020 (Außerkrafttreten der CoronaSchVO NRW mit Wirkung vom 4. Mai 2020) nicht oder nicht durchgreifend von Lockerungen profitierten. Durch den Zuschuss soll diesen Unternehmen eine Perspektive für die künftige Entwicklung und einen dauerhaften Verbleib am Standort Neuss gegeben werden.

Die Unternehmen erhalten einen einmaligen Zuschuss zu entstandenen Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Miet- oder Pachtverträgen bzw. (bei kreditfinanzierten gewerblichen Immobilien) zu laufenden Darlehnsverpflichtungen. Übernommen wird die Hälfte der Zahlungsverfplichtungen aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 bis zu einem maximalen Betrag 5.000 Euro.

Alle Voraussetzungen, unter denen Unternehmen einen Zuschuss aus dem Standortstärkungsfonds beantragen können, sind in der Richtline zur Förderung nachzulesen. Weitere Informationen und der ab Freitag, 29. Mai 2020, freigeschaltete Online-Antrag sind in der Rubrik "Wirtschaft" verfügbar.