Windkraftanlagen

3.100 Haushalte können künftig mit CO2-freiem Strom aus Windenenergie versorgt werden

Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH bauen am Standort Hoisten zwei Windkraftanlagen. Jetzt hat die beauftragte Firma Enercon mit der Errichtung der Anlagen begonnen. Die beiden Windräder haben eine Nabenhöhe von 108 und 138 Metern. Der Rotordurchmesser beträgt 82 Meter. Durch die beiden Windräder mit einer Gesamtleistung von 4,6 MW sollen künftig 3.100 Haushalte mit CO2-freiem Strom aus Windenenergie versorgt werden können.  Die Baukosten liegen bei rund 7,2 Millionen Euro.

Dem Bau war eine juristische Auseinandersetzung mit Gegnern der Maßnahme vorausgegangen.

Hier die Historie des Verfahrens:

27.09.2012: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH fasst den Beschluss zur Planung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen südlich von Hoisten. 

22.02.2013: Der Rat der Stadt Neuss beschließt die Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen auf der Grundlage der Ergebnisse des „Gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Neuss“.

08.12.2013: Einreichung der Genehmigungsplanung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Rhein-Kreis Neuss.

12.12.2014: Der Rat der Stadt Neuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen. Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 02.03.2015 bis einschließlich 13.03.2015 durchgeführt.

30.01.2015: Das Genehmigungsverfahren durch den Rhein-Kreis Neuss endet mit der Erteilung der Genehmigung. Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet. Nachfolgend werden fristgerecht zahlreiche Widersprüche gegen die Genehmigung eingelegt.

19.03.2015: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird schriftlich über den Projektverlauf unterrichtet. Weitere - mündliche – Unterrichtungen am 15.09. und 10.12.2015.

07.04.2015: Erster Antrag eines Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs

02.07.2015: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Nachbarn wieder her. Die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung ist damit entfallen.

03.08.2015: Der Rhein-Kreis Neuss als Genehmigungs-behörde und die Stadtwerke reichen Beschwerde gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim OVG Münster ein.

06.05.2016: Der Beschluss des OVG Münster stellt die Vollziehbarkeit der Genehmigung wieder her und bestätigt voll umfänglich die Genehmigung des Kreises Neuss.

04.07.2016: Beschluss der Aufsichtsrats der Stadtwerke  zur Errichtung der Anlage

11.08.2016: Weiterer Antrag eines Anwohners auf einstweiligen Rechtsschutz; der Kreis weist die bei ihm eingelegten Widersprüche gegen die Genehmigung zurück.

26.09.2016: Mit Beschluss des VG Düsseldorf wird auch der neue Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt.

30.09.2016: Gegen die vom Kreis erteilten ablehnenden Widerspruchsbescheide wurden nach Kenntnis der Stadt Neuss bislang (fristgerecht) zwei Klagen eingereicht. Diese haben keine aufschiebende Wirkung.

Baufortschritt: Der Aufbau des 108m hohen Turms erfolgt Anfang Oktober 2016, anschließend wird der zweite Turm montiert. Ab November wird als ökologischer Ausgleich eine zirka drei Hektar große Streuobstwiese angelegt.

Die „Hochzeit“ von „Turm und Gondel“ ist derzeit für die 47. Kalenderwoche, die Inbetriebnahme für Ende 2016/ Anfang 2017 geplant.

https://www.stadtwerke-neuss.de/stadtwerke-magazin/hinter-den-kulissen/moegen-die-windspiele-beginnen

 

Windkraftanlagen