Verdienstausfälle durch Quarantäne

Wenn Sie als Selbstständige/r oder als Freiberufler/in einen Verdienstausfall erleiden, weil Sie unter Quarantäne gestellt wurden, steht Ihnen eine Entschädigung zu. So sieht es das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten vor – vorausgesetzt, das Gesundheitsamt hat die Isolation angeordnet. Bemessen wird die Höhe der Entschädigung an den letzten Jahreseinnahmen, die Sie Ihrem Finanzamt übermittelt haben (mit dem Finanzamt können Sie darüber hinaus auch über eine neue Bemessung der Vorauszahlung besprechen, wenn Sie Umsatzeinbußen zu befürchten haben). Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen an, so sinkt die Entschädigung auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes ab. Die zuständige Behörde sind die Landschaftsverbände NRWs. Weiterführende Informationen sowie den Online Antrag finden Sie hier und hier. Geraten Ihre Mitarbeiter in Quarantäne, so besteht ebenfalls ein Anspruch auf entsprechende Entschädigung.

  • Informationen zur Entschädigungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall (9 – 12 Uhr) - Landschaftsverband Rheinland 0221 / 8095-444