Hilfe zur Pflege

Die Sozialhilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen, wenn diese die erforderlichen und angemessenen Kosten ihrer Versorgung nicht aus ihrem eigenem Einkommen und Vermögen tragen oder durch ihre Angehörigen oder andere Sozialleistungsträger erhalten können.

Leistungen

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen können zum Beispiel folgende Leistungen bezogen werden:

  • Pflegegeld nach § 64 a SGB XII
  • Häusliche Pflegehilfe nach § 64 b SGB XII (vor allem Pflegesachleistungen, ergänzende Pflegesachleistungen)
  • Pflegehilfsmittel nach § 64 d SGB XII (z. B. Kostenübernahme eines Hausnotrufgerätes)
  • Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege – Beantragung beim Sozialamt der Stadt Neuss, Bearbeitung und Entscheidung durch den Rhein-Kreis Neuss. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Rhein-Kreises Neuss
  • ...

Diese Aufzählung ist nicht abschließend!

Neben der Hilfe zur Pflege können noch Hilfen im Alter sowie die Kostenübernahme für die Versorgung durch einen Mahlzeitendienst beantragt werden. Haushaltshilfen & Mahlzeitendienst

Benötigte Unterlagen

Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Sozialhilfeantrag samt Anlagen (diese finden Sie zum Download weiter unten)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen jeglicher Art
  • Nachweis über aktuelle Unterkunftskosten
  • Bescheide der Pflegekasse
  • MDK-Gutachten sowie ärztliche Unterlagen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten
  • ...

Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag individuell zu prüfen ist und es sich bei den oben aufgeführten Nachweisen um keine abschließende Auflistung handelt!

Hier finden Sie uns

Stadtverwaltung Neuss

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang Markt

stadtverwaltung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488

Weitere Infos

Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
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