Hilfe zur Pflege
Leistungen
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen können zum Beispiel folgende Leistungen bezogen werden:
- Pflegegeld nach § 64 a SGB XII
- Häusliche Pflegehilfe nach § 64 b SGB XII (vor allem Pflegesachleistungen, ergänzende Pflegesachleistungen)
- Pflegehilfsmittel nach § 64 d SGB XII (z. B. Kostenübernahme eines Hausnotrufgerätes)
- Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege – Beantragung beim Sozialamt der Stadt Neuss, Bearbeitung und Entscheidung durch den Rhein-Kreis Neuss. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Rhein-Kreises Neuss
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Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
Neben der Hilfe zur Pflege können noch Hilfen im Alter sowie die Kostenübernahme für die Versorgung durch einen Mahlzeitendienst beantragt werden. Haushaltshilfen & Mahlzeitendienst
Benötigte Unterlagen
Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Sozialhilfeantrag samt Anlagen (diese finden Sie zum Download weiter unten)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen jeglicher Art
- Nachweis über aktuelle Unterkunftskosten
- Bescheide der Pflegekasse
- MDK-Gutachten sowie ärztliche Unterlagen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten
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Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag individuell zu prüfen ist und es sich bei den oben aufgeführten Nachweisen um keine abschließende Auflistung handelt!
Hier finden Sie uns
Stadtverwaltung Neuss
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang Markt
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488
Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr