Wie heizen wir in Zukunft?
Wärmewende und kommunale Wärmeplanung

Wärmeplanung in Neuss
Am 04.07.2025 hat der Rat der Stadt die Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Mit der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Neuss gemeinsam mit den Stadtwerke Neuss die Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung in Neuss geschaffen. Das Beratungsunternehmen evety hat zusammen mit dem IT-Unternehmen digikoo hierbei unterstützt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, Maßnahmen aufzuzeigen, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen und die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 bzw. 2045 in Neuss ermöglichen. Dafür wurde eine Bestands- und Potenzialanalyse der derzeitigen Wärmeversorgung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden genutzt, um Zielszenarien und eine Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten. Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) bildet die rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung in NRW.
Als Herzstück der ersten kommunalen Wärmeplanung ist die Zonierungskarte für das Neusser Stadtgebiet entstanden. Diese zeigt an, in welchen Zonen es (sehr) wahrscheinlich ist, dass ein zentrales Wärmeversorgungsnetz aufgebaut werden kann. Aufbauend auf der erarbeiteten Zonierungskarte werden im nächsten Schritt die praktische und wirtschaftliche Machbarkeit möglicher Wärmenetzte geprüft.
Die Bürgerschaft wurde in zwei öffentliche Bürgerforen im November 2024 und März 2025 informiert und beteiligt. Zudem konnte im April/Mai über das digitale Beteiligungsportal der Stadt Neuss schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Die Beteiligung erfolgte damit konform dem Wärmeplanungsgesetzes des Bundes.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen Stadt Neuss und Stadtwerke Neuss gemeinsam die Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Planungsarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen und Sie haben bis zum 4. Mai 2025 die Möglichkeit, zu den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung Stellung zu nehmen. Alle Informationen zur Stellungnahme finden Sie im Beteiligungsportal der Stadt Neuss.
In den vergangenen Monaten haben zwei öffentliche Bürgerforen stattgefunden. Die Präsentation vom ersten Bürgerforum vom 29. November 2024 finden Sie hier: Präsentation (nicht barrierefrei). Das zweite Bürgerforum zur kommunalen Wärmeplanung mit der Vorstellung der Ergebnisse und einer Zonierungskarte der Stadt fand am 28. März 2025 statt. Sie können die Präsentation hier herunterladen (nicht barrierefrei).
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Im Folgenden haben wir die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zur Wärmeplanung in Neuss für Sie zusammengestellt.
Wie funktioniert die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus fünf Schritten.
1. Durchführung einer Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung untersucht, ob in Neuss Teilgebiete vorhanden sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärme-oder Wasserstoffnetz geeignet sind.
2. Durchführung einer Bestandsanalyse
Während der Bestandsanalyse wird eine systematische Erhebung des Wärmebedarfs oder aktuellen Wärmeverbrauchs durchgeführt. Dabei werden die drei Bereiche Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme einbezogen. Außerdem wird die aktuelle Versorgungsstruktur und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt. Darüber hinaus werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudetypen und Baualtersklassen, erhoben, um deren Sanierungsstand abzuschätzen. Im Rahmen der verkürzten Wärmeplanung können die identifizierten Teilgebiete nur auf erhöhtes Einsparpotenzial hin untersucht werden.
3. Durchführung einer Potenzialanalyse
Im Rahmen der Potenzialanalyse werden sowohl die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs erfasst als auch die zur Verfügung stehenden nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Deckung des Bedarfs. Das Wort „nutzbar“ meint, dass bestehende Einschränkungen berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. das Naturschutz-, Wasser-und Denkmalschutzrecht sowie die zeitliche Verfügbarkeit und Saisonalität bestimmter Wärmequellen.
4. Entwicklung der Zielszenarien
Die Zielszenarien werden entsprechend der lokalen Rahmenbedingungen in Neuss entwickelt und basieren auf den Erkenntnissen aus der Bestands- und der Potenzialanalyse. Sie stellen die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar. Als Zieljahre werden dabei das auf Bundesebene festgelegte Jahr 2045 berücksichtigt und zusätzlich - als ambitioniertere Variante - die in Neuss angestrebte Klimaneutralität bereits bis 2035. In den Szenarien werden einzelne Teilgebiete festgelegt und dargestellt, wie geeignet diese für unterschiedliche Arten der klimaneutralen Wärmeversorgung geeignet sind.
5. Ausarbeitung der Wärmestrategie
Die Wärmestrategie enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und konkrete Einzelmaßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Die Wärmestrategie ist dann eine wichtige Leitlinie für die Stadtentwicklung und –planung. Außerdem bietet sie unter anderem eine Orientierung für Hauseigentümer*innen.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?
Der Wärmesektor verursacht mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Den Wärmebedarf zu senken und die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten ist daher entscheidend für das Gelingen der Energiewende und hilft somit, den Klimawandel und abzumildern.
Die kommunale Wärmeplanung unterstützt dabei, den Wärmesektor in Neuss treibhausgasneutral zu gestalten. Sie ist ein langfristiger und strategischer Prozess. Denkbare Maßnahmen, die im Prozess der kommunalen Wärmeplanung identifiziert werden können, sind beispielsweise der Ausbau von Fernwärmenetzen und die Nutzung von Abwärme. Stadt Neuss und Stadtwerke Neuss beziehen daher auch weitere Akteur*innen ein wie beispielsweise Industriebetriebe, die gegebenenfalls Abwärme liefern können.
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Die Bundesregierung hat Ende 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG) verabschiedet. Das Wärmeplanungsgesetz trat gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft.
Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Entwicklung der klimafreundlichen Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern und einen gesetzlichen Rahmen zum Umstieg auf regenerative Energiesysteme zu bilden. Eine weitere Novellierung wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.
Die Erstellung eines Wärmeplans, ist durch das Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzt NRW (LWPG) am 19.12.2024, zur verpflichtenden Selbstverwaltungsaufgabe für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen geworden.
Großstädte wie Neuss sind daher verpflichtet bis zum 30.06.2026 einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen und zu verabschieden. Mit dem Ratsbeschluss vom Juli 2025 ist die Stadt dieser Verpflichtung bereits etwa 1 Jahr früher als gesetzlich gefordert nachgekommen.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?
Wichtig ist zu betonen, dass mit Fertigstellung der Wärmeplanung noch keine konkreten Auf- und Ausbaupläne vorliegen. Der kommunale Wärmeplan der Stadt Neuss ist im Juli 2025 im Rat der Stadt beschlossen worden und liefert erste Anhaltspunkte, in welchen Stadtgebieten welche Art der Energieversorgung angestrebt wird. Je nach den lokalen Rahmenbedingungen kann grundsätzlich sowohl eine zentrale Netzstruktur oder eine dezentrale Versorgung mit Einzellösungen wie Wärmepumpen sinnvoller sein.
Wie kann ich als Mieter*in zum Gelingen der Wärmewende in Neuss beitragen?
Als Mieter*in haben Sie viele Möglichkeiten, Heizenergie klimafreundlich zu beziehen oder Ihren Wärmebedarf zu senken – zum Beispiel durch Energiesparmaßnahmen, bei der Auswahl des Gasliefervertrags oder in Zusammenarbeit mit der*dem Vermieter*in. Hilfreiche Tipps dazu finden Sie zum Beispiel bei den Stadtwerken Neuss. Auch die Verbraucherzentrale Neuss unterstützt gerne und bietet beispielsweise regelmäßige Online-Beratungen an.
Kann oder muss ich als Gebäudeeigentümer*in schon tätig werden?
Mit Inkrafttreten des GEG zum Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten wie Neuss mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht.
Funktionierende Heizungen können daher weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (z.B. bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien (z.B. Biogas oder Biomasse) nutzen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Weitere Informationen unter: https://www.energiewechsel.de/geg
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes unter anderem in den Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Wärme sowie Energie- und Ressourceneffizienz. Einen guten Überblick liefert die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate in ihrem Förder.Navi. Dort können Sie sich über Kredite, Steuererstattungen und Zuschüsse zur Förderung der von ihnen geplanten Maßnahmen erkundigen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Bei Fragen oder Hinweisen steht Ihnen das Klima-Team zur Verfügung:
Telefon: 02131 90-3340
E-Mail: waermeplanung@stadt.neuss.de
Hier finden Sie uns
Amt für Umwelt und Klima
Oberstraße 108 · 41460 Neuss
E-Mail: umwelt-klima@stadt.neuss.de
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
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