01.03.2000 - Laienrichter gesucht
Die Stadt Neuss sucht wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Ehrenamt...
...eines Schöffen in der kommenden Amtsperiode von 2001 bis 2004 zur Verfügung stellen. Die Bewerber sollten zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr in Neuss gewohnt haben. Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Richtlinien verlangen, daß alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die deutsche Staatsangehörigkeit und daß die Bewerber nicht vorbestraft sind. Von den Bewerbern werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsreife und geistige Beweglichkeit verlangt und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung. Über die Bewerber entscheidet der Rat der Stadt Neuss in nicht öffenticher Sitzung. Anschließend wird die Vorschlagsliste für eine Woche öffentlich ausgelegt. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht schließlich wählt die tatsächlich benötigte Anzahl von Schöffen aus der Vorschlagsliste aus. Eingesetzt werden die gewählten Laienrichter in den Strafkammern des Landgerichtes sowie den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten Düsseldorf und Neuss. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Rechtsamt der Stadt Neuss im Rathaus bis zum 31. März 2000 telefonisch unter der Rufnummer 02131/903008 montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr bewerben. *