03.03.2000 - Steuergerechtigkeit für alle Hundehalter
Mehr Steuergerechtigkeit unter den Hundehaltern möchte die Stadt Neuss schaffen. Bestandsaufnahmen...
...in verschiedenen nordrhein-westfälischen Städten haben ergeben, daß viele Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht angemeldet haben. Erfahrungen einzelner Städte belegen, daß zum Teil bis zu 35 Prozent der gehaltenen Hunde nicht angemeldet wurden. Dies wird gestützt durch die Tatsache, daß die statistischen Zahlen über die von Züchtern abgegebenen Hunde die Zahl der angemeldeten Hund weit übersteigen. In Neuss soll deshalb in nächster Zeit eine Bestandserhebung aller in der Quirinusstadt lebenden Hunde vorgenommen werden. Zur Zeit sind in Neuss 4.700 Hunde veranlagt. Im Steueramt wird nach der Erhebung mit einer Erhöhung des Bestandes um rund 1.600 Hundesteuerfälle gerechnet. Voraussichtlich wird sich die Stadt zur Erfüllung dieser Aufgabe eines externen Unternehmens bedienen. Berichte von Städten vergleichbarer Größenordnung in NRW haben durchweg positive Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit solchen externen Dienstleistern ergeben. Hundehalter, die ihre Vierbeiner bisher nicht angemeldet haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Sie laufen nämlich Gefahr, neben der nachzuzahlenden Hundesteuer mit einem Bußgeld von 1.000 Mark belegt zu werden. In Neuss beträgt die Steuer für den ersten Hund 132 Mark, bei zwei Hunden je 156 Mark und ab dem dritten Hund je 180 Mark. Änderung der Hundesteuersatzung: Da die Genehmigung der bestehenden Hundesteuersatzung ausläuft., muß diese noch in diesem Jahr überarbeitet werden. Durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist die vom Land NRW vorgeschlagene Mustersatzung zur Hundesteuer geändert worden. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die bisher bekannten Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände. Zur Zeit können zum Beispiel Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden gehalten werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten. Gewerbliche Hundezüchter, die bisher noch im Rahmen der Zwingersteuer zahlungspflichtig waren, sind nach neuester Rechtsprechung nicht mehr Hundesteuerpflichtig. All diese Änderungen sind jedoch durch die Ausschüsse und den Rat im Laufe des Jahres noch zu diskutieren. Bestandteil der Diskussion wird auch die eventuelle Einführung einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde sein. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsberichtes vom 19. Januar des Jahres haben Städte und Gemeinden nun eine gesicherte Grundlage für diese besondere Besteuerung. *