15.05.2003 - Kein Vorrecht für Radfahrer - Zebrastreifen sind keine Fußgängerfurten

Radfahrer genießen auf Zebrastreifen keinen Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Auf dieses wichtige Detail der Verkehrssicherheit machen die Kreisverkehrswacht Neuss e.V. und das Amt für Verkehrsangelegenheiten der Stadt Neuss nochmals besonders aufmerksam.

Immer wieder wird im Straßenverkehr beobachtet, dass auch Radfahrer an diesen für Fußgänger vorgesehen Stellen die Fahrbahn überqueren und sich damit in Gefahr begeben. "Eigentlich ist gegen das Queren grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn die Radfahrer sich verkehrsgerecht verhalten. Möchten sie ein Vorrangrecht vor dem Fahrverkehr in Anspruch nehmen, müssen sie absteigen und das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben", erklärt Wolfgang Gottlob, Erster Vorsitzender der Kreisverkehrswacht, "ansonsten sind sie nach der Straßenverkehrsordnung nicht geschützt". Anders ist die Situation bei den Inline-Skatern. Diese gelten als "besondere Fortbewegungsmittel" nach der StVO und sind damit den Fußgängern gleich gestellt.Die Kreisverkehrswacht und die Straßenverkehrsbehörde der Stadt werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere gemeinsame Aktionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchführen. So wird in Zusammenarbeit mit der Kreispolizei derzeit eine Anhalteaktion gemeinsam mit Kindern der Pestalozzischule in einem verkehrsberuhigten Bereich vorbereitet. Die Kraftfahrer sollen damit auf die "Spielregeln" in diesen besonders aus dem Aspekt der Schulwegsicherung geschützten Bereichen aufmerksam gemacht werden: "Im Rahmen der Schulwegsicherungskommission sind uns von den Schulen besondere Gefahrenpunkte gemeldet worden, an denen baulich oder durch Verkehrszeichen nicht verbessert werden kann" erklärt Norbert Jurczyk vom Amt für Verkehrsangelegenheiten, "statt dessen versuchen wir mit solchen Aktionen die regelmäßig dort verkehrenden Kraftfahrer für das wichtige Thema Verkehrssicherheit zu sensibilisieren. Jeder Unfall mit Kindern wäre einer zuviel."