13.07.2004 - Bürgermeistergespräch mit komba

Neuss (PN/Fi). Die jüngsten Entwicklungen im öffentlichen Dienst und bei der Stadt Neuss waren für Bürgermeister Herbert Napp Anlass, die Gespräche mit der Neusser komba gewerkschaft fortzuführen, bei denen es nicht nur um örtliche Themen ging.

Im Gleichklang mit der komba gewerkschaft distanzierte sich Napp von den Bemühungen des nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten Steinbrück zur Einführung eines einheitlichen Dienstrechtes und der damit verbundenen Abschaffung des Beamtentums. Auch für Napp habe sich das Nebeneinander von Tarif- und Beamtenrecht grundsätzlich bewährt. Notwendigkeiten zur Modernisierung, insbesondere die Stärkung des Leistungsprinzips- seien unbestritten, aber deswegen müsse man nicht "das Kind mit dem Bade ausschütten". Insofern wären zunächst die Reformverhandlungen im Tarif- und Beamtenrecht auf Bundesebene abzuwarten. Seine volle Unterstützung sagte Napp auch bei der Abschaffung der leistungsfeindlichen Stellenobergrenzen zu. Er werde sich diesbezüglich nochmals an den Städtetag und die politischen Gremien der CDU wenden, damit das gute Beispiel Baden-Württemberg auch in NRW möglich wird. Auch an der Postkartenaktion der komba gewerkschaft beteiligte sich Bürgermeister Herbert Napp, mit der sich die Beamten mit "Urlaubsgrüßen" bei der Landesregierung "bedanken", weil nachder Kürzung des Weihnachtsgeldes und Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auch ihr Urlaubsgeld gestrichen ist. Auch der Bürgermeister fand es willkürlich, wenn die Beamten zu Sonderopfern herangezogen würden, die im Tarifbereich nicht durchsetzbar waren. Ganz so einig war man sich dann nicht mehr bei der Diskussion über die Notwendigkeit der Beauftragung einer Unternehmensberatung im Neusser Rathaus. Auch die bisherigen „Erfolge“ von Boston Consult wurden recht unterschiedlich bewertet. Bei der Frage nach weiteren noch zu erwartenden Privatisierungen sah Napp derzeit keinen weiteren Spielraum. Trotz grundsätzlich ablehnender Haltung der komba gewerkschaft war man sich einig, dass immer der Einzelfall zu betrachten wäre. Privatisierungen kämen nur dann in Frage, wenn sie zum Vorteil der Allgemeinheit und nicht nur weniger Personen wären. Dabei dürften selbstverständlich die Rechte der betroffenen Mitarbeiter nicht beschnitten werden.

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