10.11.2004 - "400 Euro Jobs" - Broschüre für geringfügig Beschäftigte neu aufgelegt

Neuss (PN/FI). Aktuell aufgelegt und ab sofort zu haben ist der Dauerbrenner "Geringfügig beschäftigt - 400 €", eine Broschüre, die der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch, Mönchengladbach, Rommerskirchen und der Rhein-Kreis Neuss mit juristischer Beratung von Ingeborg Heinze nun bereits in der zwölften und diesmal völlig neu überarbeiteten Auflage herausgibt.

In der Broschüre finden sich Informationen zum Minijob, zum Midijob bzw. "Gleitzone", aber auch zur sogenannten Riester-Rente. Gerade für geringfügig Beschäftigte lohnt es sich, diese staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Broschüre hat ein Stichwortverzeichnis bekommen und enthält im Anhang unter anderem wieder ein Muster für einen Arbeitsvertrag. Die Broschüre hat den Stand August 2004. Die Broschüre soll über die wichtigsten Regelungen informieren. Sie kann jedoch eine individuelle Beratung beim Finanzamt, Steuerberatungsbüro, Krankenkasse oder Arbeitsamt nicht ersetzen. Auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt das Arbeitsrecht. Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Da in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist. Die Broschüre kann kostenlos an der Infotheke im Bürgeramt abgeholt werden. Weitere Informationen gibt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuss, Christel Thissen, unter der Telefonnummer 02131/902084 oder per Email unter christel.thissen@stadt .neuss.de.

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