26.10.2005 - Friedhöfe vor Allerheiligen
Neuss (PN/kl). Das Grünflächenamt weist darauf hin, dass die städtischen Friedhöfe in der Zeit von Samstag, 29. Oktober 2005, bis Allerheiligen, 1. November 2005, nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen.
Schwerbehinderte, die sonst dazu berichtigt sind, werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor diesem Zeitraum auszuführen. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung.
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