10.03.2006 - Napp stellt Verfahrensfragen klar
Neuss (PN/Fi). Nach den anhaltenden Diskussionen zum Umwandlungsverfahren der beiden katholischen Grundschulen St.-Martinus in Uedesheim und St.-Konrad in Gnadental in Gemeinschaftsgrundschulen hat Bürgermeister Herbert Napp sich jetzt deutlich zu Fragen des Verfahrens Stellung genommen.
So betont er, dass es die Aufgabe des Schulträgers, der Stadt, sei, über die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des Umwandlungsverfahrens zu informieren - dies sei auch geschehen. Es sei aber nicht die Aufgabe der Stadt, zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen des Schulamtes beim Rhein-Kreis-Neuss und des Katholischen Büros NRW Stellung zu nehmen. Auch die Frage, welche Rechtsansicht richtig sei, könne nicht von der Stadtverwaltung beantwortet, sondern letztlich nur in einem Klageverfahren festgestellt werden. Diese Klage kann sich aber nicht gegen die Stadt, sondern muss sich gegen das Schulamt beim Kreis richten. Ein weiterer Punkt, den Napp klarstellt, bezieht sich auf die in letzter Zeit des öfteren geäußerten Vorwürfe, der Schulleiter der St.-Konrad Schule in Gnadental, Winfried Godde, habe sich in unzulässiger Weise bei seiner Stellungnahme zum Umwandlungsverfahren des offiziellen städtischen Briefbogens bedient. Nach einstimmiger Auffassung des Rechtsamtes der Stadt Neuss und der Bezirksregierung war Winfried Godde hierzu berechtigt. In einem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf an das Kölner Erzbistum wird ausdrücklich klargestellt, dass der Schulleiter in seinem Offenen Brief ausgesprochen sachlich die Hintergründe des Verfahrens für Außenstehende erläutert habe und dadurch in geeigneter Weise zur Vermeidung unsachlicher Diskussionen um den Fortbestand einer Bekenntnisschule beigetragen habe.
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