20.09.2008 - Anmeldeverfahren Grundschulen

Neuss (PN/Fi). Nach den Bestimmungen der Ausbildungsordnung Grundschule informiert der Schulträger die Eltern der für die Anmeldung in Frage kommenden Schulneulinge über das Anmeldeverfahren.

Hierbei wird den Eltern unter anderen mitgeteilt, dass ihnen seit dem Wegfall der Schulbezirke mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 die Wahl der Grundschule und der Schulart frei steht, an der das Kind eingeschult werden soll. Da die Bezirksregierung Düsseldorf bisher noch nicht abschließend über den Beschluss des Rates der Stadt Neuss zur Errichtung einer Grundschule in Allerheiligen entschieden hat, sind die Grundschulen darüber unterrichtet worden, dass die Anmeldeverfahren noch nicht durchgeführt werden können und erst nach einer endgültigen Entscheidung durch die Bezirksregierung Düsseldorf eine Information durch die Schulverwaltung an alle Eltern erfolgen kann.


Offensichtlich haben jedoch einige Grundschulen das Anmeldeverfahren bereits durchgeführt. In Absprache mit der örtlichen Schulaufsicht des Schulamtes für den Rhein-Kreis Neuss können die von den Schulen entgegen genommenen Anmeldungen nur als Vormerkung gewertet werden. Sobald die endgültige Entscheidung der Bezirksregierung zur Grundschule Allerheiligen vorliegt, wird durch den Schulträger, die Stadt Neuss, das Anmeldeverfahren mit den entsprechenden Informationsschreiben an die Erziehungsberechtigten eröffnet.
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