29.07.2009 - Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten in einer Mietwohnung

Neuss (PN/Fi). Mit einem Vortrag zum Thema „Ausübung von gewerblicher Tätigkeit in einer Mietwohnung“ beginnt der Gründerinnen-Stammtisch der städtischen Wirtschaftsförderung sein nächstes Treffen am Donnerstag, 6. August 2009, ab 19 Uhr in der Gaststätte „Im Dom“ auf der Michaelstraße.

Vor gut zwei Wochen hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen, die für zahlreiche Gründer und Jungunternehmer von weitreichender Bedeutung ist. Das höchste deutsche Zivilgericht gab der Klage des Vermieters einer Wohnung auf Räumung und Herausgabe seiner Wohnung statt. Der Grund: Der Mieter hatte in der Mietsache, die ausdrücklich „zu Wohnzwecken“ vermietet war, eine selbständige berufliche Tätigkeit ausgeübt. Mit Andreas Galland, Volljurist und Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss, konnte für den Stammtisch ein Referent gefunden werden, der kompetent einen Einstieg in das Thema geben wird. Neben der Erläuterung des Urteils und seiner Konsequenzen werden auch typische Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anmietung von Geschäftsräumen im Vortrag behandelt. Der Gründerinnen-Stammtisch richtet sich an Frauen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbständig zu machen, solche, die den Schritt vor kurzem gewagt haben und Unternehmerinnen und Angehörige der Freien Berufe, die bereits Erfahrungen auf dem Gebiet der Selbständigkeit gesammelt haben. Dabei sollen in einem lockeren, gemütlichen Rahmen Informationen und Tipps ausgetauscht werden.

Ansprechpartnerin im Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss ist Beatrix Schuren, telefonisch zu erreichen unter der Rufnummer 02131-903110.
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