30.12.2010 - Anwohnerinfo zur Unterbringung von psychisch gestörten Gewalt- und Sexualverbrechern im Hafthaus an der Grünstraße

Neuss (PN/Fi). Über eine mögliche Unterbringung von psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern im bisherigen Frauen-Abschiebegefängnis der JVA Düsseldorf an der Grünstraße in Neuss möchte Bürgermeister Herbert Napp die betroffenen Anwohner informieren.

Dazu sind alle Bewohner der umliegenden Wohnstraßen für Donnerstag, 6. Januar 2011, 18 Uhr, in den Ratssaal des Neusser Rathauses eingeladen. Napp hat auch die betroffenen Minister des Landes NRW zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen, so dass sie ebenfalls Gelegenheit hätten, über die Sachlage zu berichten.
Die Bundesregierung hat die Sicherungsverwahrung von Gewalt- und Sexualstraftätern mit einem neuen Gesetz umfassend reformiert.  Mit der Neuordnung zum 1. Januar 2011 wird die „nachträgliche Sicherungsverwahrung“, die für ein Gericht die Möglichkeit vorsah, nach Verbüßung der Haft darüber zu entscheiden, ob Täter mit Rückfallgefahr weiterhin eingesperrt bleiben sollten, abgeschafft. Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem die deutsche Praxis als „verkappte Strafverlängerung und Verstoß gegen Menschenrechte“ gerügt wurde.
Ergänzt wird die Neuordnung der Sicherungsverwahrung durch ein neues „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewaltverbrecher“. Nach ihrer Haftentlassung können demnach Gewalt- und Sexualstraftäter, die unter einer psychischen Störung leiden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, in geschlossenen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen untergebracht werden. Die Landesregierung prüft derzeit, ob das bisherige Abschiebegefängnis an der Grünstraße für die Unterbringung geeignet ist.
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