25.11.2013 - L154 in Holzheim

Jetzt Tempo „40“

Die Ortsdurchfahrt der L 154 in Holzheim, die Vereinsstraße, Maximilianstraße und Bahnhofstraße sind jetzt auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h begrenzt worden. Die Verwaltung reagiert damit auf das hohe Verkehrsaufkommen in diesen Hauptverkehrsstraßen und der fehlenden Möglichkeit zur Schaffung von Schutzräumen für den Radverkehr. „Lassen sich aufgrund des begrenzten Straßenraumes keine Radverkehrsanlagen sinnvoll unterbringen, sehen die Richtlinien sogar eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor“, erläutert Planungsdezernent Christoph Hölters den Hintergrund der Anordnung. „Auf Hauptverkehrsstraßen findet diese Begrenzung aber zumeist wenig Akzeptanz, so dass sich die Verwaltung für die Tempo-40-Regelung, die auch noch ein verträgliches Miteinander von Kraftfahrzeug- und Radverkehr zulässt, entschieden hat. Bewährt sich diese Maßnahme, könnte dies auch Modellcharakter für andere vergleichbare Ortslagen haben“, so der städtische Beigeordnete. Im Zuge dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme ist auch eine Querungshilfe für Fußgänger in der Nähe der Kreuzung Vereinsstraße/Maximilianstraße errichtet worden. Diese auf Wunsch des Bezirksausschusses Holzheim eingebaute Mittelinsel soll Fußgängern eine Erleichterung auf ihrem Weg von und zum Holzheimer Bahnhof bieten.
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