08.09.2015 - Keine Gefährdung durch unsachgemäße Befestigung von Unterdecken in den Hallen der Stadt Neuss

Unmittelbar nach einigen Vorfällen in Bochum wurden durch das Gebäudemanagement (GMN)...

... die Abhangdecken in Sport- und sonstigen Hallen geprüft und mögliche Gefährdungen abgeschätzt.

Von den 50 Hallen wurden 35 in den letzten Jahren mit einer Deckenstrahlheizung ausgestattet. Die Abhängungen der Decken wurden in diesem Zuge auf ihre statische Belastbarkeit überprüft oder durch Alu-Paneeldecken ersetzt. Bei vier Hallen ist keine Unterdecke vorhanden in acht Hallen sind die Decken an Metallunterkonstruktionen verschraubt und entsprechen somit nicht der beschriebenen Konstruktion aus Bochum. In der Turnhalle der Hauptschule Gnadentaler Allee wurde die Abhangdecke, bestehend aus Holzspan-Akustik-Platten, in diesem Jahr komplett neu verschraubt.

Lediglich in drei Hallen sind Decken verbaut, dessen Unterkonstruktion in den Unterlagen nicht definiert war. Diese hat das GMN durch einen Statiker umgehend untersuchen und wo erforderlich ertüchtigen lassen. Dabei wurde vom GMN und dem Statiker in der Turnhalle der Kreuzschule festgestellt, dass die Deckenplatten und die Unterkonstruktion fest mit der Tragkonstruktion verschraubt, die Konstruktion sicher ist und weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind. In der Mehrzweckhalle in Holzheim und in der kleinen und großen Turnhalle der Ganztagsrealschule Norf lag keine akute Gefährdung für die Nutzer vor, gleichwohl empfahl der Statiker die Platten, wie auch die Unterkonstruktion zu verstärken. Die Arbeiten wurden noch im August ausgeführt. Die Abnahme durch den Statiker und die Freigabe der Hallen für die weitere Nutzung, erfolgte im Anschluss.

Bereits im Zuge der Vorfälle in Bad Reichenhall wurden 2011 alle Gebäude der Stadt Neuss mit einer Spannweite von über zwölf Metern und Auskragung von über acht Metern hinsichtlich Ihrer Tragkonstruktion statisch überprüft. Im Rahmen der Betreiberverantwortung erfolgen zudem turnusmäßig, statische Überprüfungen aller Gebäude. Positives Fazit: Zu keiner Zeit bestand eine Gefahr für Leib und Leben der Nutzer.