21.04.2021 - Keine neuen Einschränkungen in Gnadental

Eintragung des „Koenenlagers“ in die Denkmalliste hat keine neuen Auswirkungen auf Pflanzarbeiten oder Bauvorhaben

Das sogenannte „Koenenlager“ (Römisches Legionslager Novaesium und Auxiliarlager“ wurde in die Bodendenkmalliste eingetragen. Dies hat, entgegen anderslautender Behauptungen, keine Auswirkungen etwa auf Pflanzarbeiten oder Bauvorhaben. Die Gartengestaltung ist weiterhin vollkommen unabhängig vom Bodendenkmal. Genehmigungen sind nur erforderlich, wenn in das unterirdische Bodendenkmal eingegriffen werden soll. Allerdings waren die Belange der Bodendenkmalpflege bereits vor der Eintragung in die Denkmalliste zu berücksichtigten. „Es ändert sich faktisch nichts gegenüber dem Status vor der Eintragung“, so Planungsdezernent Christoph Hölters. „Das Römerlager wird aufgrund der eindeutigen Befundlage im Einklang mit dem Denkmalrecht schon seit vielen Jahren so behandelt, als ob es ein eingetragenes Bodendenkmal wäre.“ Pflanzungen jeglicher Art in Privatgärten sind erlaubt.
Bei Fragen hierzu stehen die Bodendenkmalpflege im Amt für Stadtplanung der Stadt Neuss oder das Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung. Bereits am 14. Dezember 2017 fand hierzu eine Bürgerinformation statt, zu der über verschiedene Medien sowie Handwurfzettel eingeladen worden war.
Das Lager ist von internationaler Bedeutung und daher Bestandteil des Niedergermanischen Limes. Wie auch andere überbaute Lager etwa in Bonn und Dormagen wird das „Koenenlager“ als Unesco-Welterbe vorgeschlagen. Die formelle Eintragung als Bodendenkmal ist aufgrund des Denkmalschutzgesetzes rechtlich erforderlich.

(Stand: 21.04.2021/Spa)